Ultra-Hochleistungs-Flüssigchromatographie Geräte gekoppelt mit Triple Quadrupol Massenspektrometer - 3 Geräte
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Key information
Overview
Lieferung von 3 Ultra-Hochleistungs-Flüssigchromatographie gekoppelt mit Triple Quadrupol Massenspektrometer (3x LC-MS/MS Geräte)
4410 Liestal BL
2027-06-01 bis 2027-11-30
2027-05-01 bis 2027-10-31 Die Submissionsphase endet Ende April 2027, der Entscheid über den Zuschlag wird Anfang Mai 2027 mittels Publikation auf simap.ch eröffnet.
Ja Das zu ersetzende LC-MS/MS System (LC: Waters Acquity PDA Detektor, Waters Säulenofen, Waters Acquity Autosampler, Waters Acquity Pumpe und Waters zusätzlicher Säulenofen, MS: Waters Xevo TQ MS inkl. Vorvakuumpumpe und Noisebox) kann von den anbietenden LC-MS/MS-Herstellern als Rücknahmeoption angeboten werden. Weitere Details zum LC-MS/MS System sind im Kapitel 9 zu entnehmen. Mit dem Erhalt des Zuschlages besteht kein Recht des Anbietenden zum Rückkauf des LC-MS/MS Systems. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, das LC-MS/MS System anderweitig zu verkaufen.
Nein
Nein
Nein
Teilkriterien und deren Gewichtung zu ZK 1 und ZK 2 werden in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
EK 1: Nachweis des Anbietenden von 2 ausgeführten und abgeschlossenen, vergleichbare Referenzobjekte von mind. jeweils ein LC-MS/MS System in einem kantonalen oder vergleichbaren Labor in der Schweiz, nicht älter als 5 Jahre seit Abschluss.: Angabe von Referenzen. Referenzen müssen mit der Möglichkeit der Nachprüfung versehen sein (Anschrift Auftraggeber, Bezugsperson, Telefonnummer etc. der Referenzstelle für die Einholung weiterer Auskünfte). EK 2: Erfüllung der MUSS-Anforderungen gemäss Leistungsbeschrieb (vorgegebene technische Spezifikationen).: Verbindlicher Nachweis im Angebot. EK 3: Bestätigung des Anbietenden, dass der Liefer-, Installations- und Inbetriebsetzungstermin inklusive Schulung der Mitarbeiter bis Ende Oktober 2027 gewährleistet ist.: Verbindliche Angabe im Angebot. EK 4: Nachweis des Anbietenden betreffend einer Serviceorganisation, die in der Schweiz lokalisiert ist, mit einer maximalen Reaktions- und Interventionszeit von 72 Stunden (Arbeitstage) ab Meldung durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft.: Verbindlicher Nachweis im Angebot. In dem die Serviceorganisation aufgezeigt wird. EK 5: Für alle Gerätekomponenten ist eine Vollservice-Garantieleistung von mindestens 12 Monaten ab Inbetriebsetzung gewährleistet. Dies beinhaltet auch kostenlose Upgrades, Updates und Bugfixes der gelieferten Software innerhalb der Garantiezeit. Seitens des Herstellers muss ausserdem sichergestellt sein, dass auch noch mindestens 10 Jahre nach der Auslieferung die notwendigen Ersatzteile kurzfristig beschafft werden können und dass sowohl Wartung als auch Service der Anlage durch geeignete Techniker des Lieferanten durchgeführt werden können. Der Anbieter muss nachweisen, dass er den notwendigen Support und Wartungsservice auch über die Garantiezeit hinaus sicherstellen kann. Der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages (nach Ablauf der Garantie) muss möglich sein.: Verbindlicher Nachweis im Angebot. EK 6: Dem Angebot muss eine Preisliste der gängigsten Ersatzteile mit den jeweiligen Bestellnummern sowie der Tarif für den Geräteunterhalt beim Kunden beiliegen. Es soll zudem eine Preisliste für angebotene, präventive Wartungsserviceleistungen beigelegt werden. Ein Merkblatt zu den Voraussetzungen für die Installation (Stromanschluss, Abmessungen, Gasanschlüsse etc.) ist dem Angebot beizufügen.: Verbindliche Angabe, Nachweis im Angebot. EK 7: Bestätigung des Anbietenden, dass das gelieferte Gerät den zum Zeitpunkt der Angebotseingabe bekannten, aktuellen und anerkannten Normen und Standards entspricht. Das Gerät muss die gerätespezifischen Zulassungsbestimmungen für einen Betrieb in der Schweiz erfüllen. Zusammen mit dem Angebot müssen detaillierte Geräteinformationen und Spezifikationen aller Einzelkomponenten eingereicht werden. Diese Informationen können in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht werden.: Bestätigung.
simap.ch (für registrierte Anbietende) Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich als Download ab der Webplattform www.simap.ch zu beziehen. Für Informationen und/oder Unterlagen die aus anderen Quellen stammen wird jegliche Haftung und Verantwortung abgelehnt.
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Das vollständige Angebot ist vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote elektronisch via Plattform simap.ch einzureichen. Hinweise: - Bitte laden Sie keine einzelnen Dokumente hoch, sondern fügen Sie vor dem Hochladen alle Angebotsbestandteile in einem ZIP-Ordner zusammen. - Stellen Sie sicher, dass Sie die Übermittlung des Angebots mittels der Schaltfläche «Angebot ein-reichen» abschliessen und der Status auf «Angebot eingereicht» in grüner Farbe wechselt, ansonsten Ihr Angebot nicht als eingereicht gilt. Sie erhalten eine von der simap-Plattform automatisch generierte Bestätigung via E-Mail. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Zahlungsfrist 30 Tage nach Eingang der Rechnung bei der Auftraggeberin. Die Frist gilt für inhaltlich berechtigte, formal korrekt gestellte und mit den erforderlichen Beilagen versehene Rechnungen. Zahlungsplan - 90 % bei Lieferung - 10 % nach erfolgreichem Abnahmetest
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:697844-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, ab Datum der Publikation auf simap.ch angerechnet, beim Kan-tonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde er-hoben werden. Anordnungen in den Ausschreibungsunterlagen, deren Bedeutung erkennbar ist, müssen zusammen mit der Ausschreibung angefochten werden (Art. 53 Abs. 2 IVöB). Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfa-cher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdefüh-renden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizule-gen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.