Forschungsprojekt Vektorensurveillance 2027 bis 2031 im Kanton Tessin und in der übrigen Schweiz
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Key information
Overview
Die zunehmende Ausbreitung invasiver Stechmückenarten infolge des Klimawandels und der internationalen Mobilität erhöht das Risiko der Einschleppung und lokalen Übertragung von Arboviren wie Dengue-, Chikungunya-, West-Nil- und Zika-Virus in der Schweiz. Nachweise invasiver Vektoren im Tessin sowie neuerdings auch nördlich der Alpen verdeutlichen die nationale Relevanz der Problematik. Das vorliegende Forschungsvorhaben umfasst die wissenschaftliche Weiterentwicklung und langfristige Etablierung einer national ausgerichteten Vektor- und Arbovirussurveillance. Gegenstand sind die methodische Weiterentwicklung des Monitorings invasiver Stechmücken, die Untersuchung von Vektor- und Reservoirpopulationen sowie die Entwicklung und Validierung neuer molekularbiologischer Nachweisverfahren für arbovirale Erreger in der Schweiz.
Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI) – Via Pobiette 11, 6928 Manno – CHF 899899.00 (MWST: full)
Beim vorliegenden Forschungsvorhaben handelt es sich um ein mehrjähriges Forschungsprojekt zur Weiterentwicklung und Validierung der Vektorensurveillance für arbovirale Hochrisikoerreger in der Schweiz. Gegenstand sind die wissenschaftliche Konzeption, Durchführung und Weiterentwicklung eines systematischen Monitorings invasiver Stechmücken sowie die Entwicklung und Validierung neuer molekularbiologischer Nachweis- und Bewertungsmethoden. Das Forschungsprojekt geht über eine routinemässige Überwachungs- oder Laboranalytikleistung hinaus und dient der Generierung neuen wissenschaftlichen Wissens zur Verbreitung, Etablierung und genetischen Charakterisierung arboviraler Erreger. Die Ergebnisse schaffen eine wissenschaftliche Grundlage für die Risikoabschätzung und die Weiterentwicklung nationaler Überwachungsstrategien in der Schweiz. Der Zuschlag für das gemeinsame Forschungsprojekt erfolgt gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. f BöB an die Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI), Via Pobiette 11, CH-6928 Manno. Die SUPSI verfügt über eine spezifische wissenschaftliche Expertise in den Bereichen Vektorbiologie, Molekulargenetik, Epidemiologie und Monitoring sowie über langjährige Erfahrung im Untersuchungsgebiet. Die für das Forschungsvorhaben erforderlichen Methoden, Datengrundlagen und wissenschaftlichen Vorarbeiten sind eng mit dieser Expertise verknüpft und bilden die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsprojektes.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.