Allschwil - SEK I, Ersatzneubau / Pfosten-Riegel-Fassade - Bau A, C
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Key information
Overview
Ausführung von Pfosten-Riegel-Fassadenarbeiten mit Verglasungen, Fenster- und Türelementen sowie Bekleidungen für Bau A und C im Rahmen des Ersatzneubaus der Sekundarschule Allschwil, gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Die Aufhebung des Zuschlagsentscheids erfolgt aufgrund einer gegen den Zuschlagsentscheid erhobenen Beschwerde bzw. im Rahmen des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens gestützt auf § 10 Abs. 3 VPO, damit die Vergabestelle die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote erneut vornehmen und anschliessend nochmals über den Zuschlag entschieden werden kann.
23040-02, award, 2026-06-03
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, ab Datum seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.