MP-200051 N13 EP16 Landquart-Grenze GR/SG PUN - Bauherrenvermessung

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Identifier
Contract type
—
Deadline
23 Nov 2026, 15:00
CPV codes
71355000 - Surveying services71353200 - Dimensional surveying services
Status
Open
Notice type
tenderInvitation to tender
Source
Estimated value
—
Publication date
1 Oct 2026, 22:00

Overview

Das Projekt umfasst die umfangreiche Instandsetzung der N13 auf dem knapp 6 km langen Abschnitt zwischen Landquart und der Kantonsgrenze GR/SG sowie die Vorbereitung der baulichen Anlagen für eine Pannenstreifenumnutzung (PUN) auf dem Abschnitt zwischen dem Anschluss Landquart und der Verzweigung Sarganserland. Zudem sind Leistungen im Zusammenhang zur neuen SABA Heidiland, zur Bypassverlängerung N28 sowie weitere Vermessungsarbeiten Bestandteil dieser Ausschreibung. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Bauherrenvermessung für die Phasen Unterlagen für die Ausführung (Phase 51) bis und mit Inbetriebnahme, Abschluss (Phase 53). Für die Teilprojekte SABA Heidiland und Bypassverlängerung N28 sind ergänzend Leistungen für die Phase Ausführungsprojekt (AP) zu erbringen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist im Pflichtenheft enthalten. HAUPTMENGEN: - Übergeordnete Arbeiten: ca. 1’065 Std.; - Fixpunktnetz mit ca. 70 Pkt.; - Grundlagenaufnahmen und Datenübernahme: ca. 160 Std.; - Absteckungen und Kontrollmessungen: ca. 70 Ganztage und ca. 140 Halbtage; - Aufnahmen und Auswertung zur Bauwerksdokumentation: ca. 15 Ganztage und ca. 70 Halbtage; - Überwachungsmessungen: 2 Überführungen.

Graubünden: 7430 Thusis, 7000 Chur, 7205 Zizers, 7302 Landquart, 7304 Maienfeld, 7306 Fläsch. St. Gallen: 7310 Bad Ragaz, 7323 Vilters-Wangs, 8887 Mels.

2027-02-01 bis 2033-12-31

2027-02-01 bis 2032-12-31

Nein

Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

Ja Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für das Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe 1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut 5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Sonstige Angaben 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. 4. Ausschluss, Vorbefassung: Die IG Heidiland (AFRY Schweiz AG, ARX Gruppe AG) ist in der Funktion der Bauherrenunterstützung/Oberbauleitung tätig. Diese Firmen, sowie alle Firmen, die mit diesen eine enge wirtschaftliche oder juristische Beziehung hat/haben, sind somit von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. 6. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen. 7. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.

EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ: 1 vergleichbare Referenz. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Projekt betreffend Nationalstrassen, Hochleistungsstrassen oder weitere Verkehrsinfrastrukturen; b) Planerauftrag (Vermessung) von der Phase 51 bis zur Phase 53 (SIA Phasen); c) Referenzarbeit vollendet; d) Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden; e) Minimale Honorarsumme 100'000 CHF. Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen.: Siehe Ausschreibungsunterlagen. EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ: Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt: Projektleiter Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Diplomierter Vermessungsingenieur ETH, FH oder gleichwertig mit einer Referenz als PL, stv. PL oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Projekt betreffend Nationalstrassen, Hochleistungsstrassen oder weitere Verkehrsinfrastrukturen; b) Planerauftrag (Vermessung) von der Phase 51 bis zur Phase 53 (SIA Phasen). Wenn der Auftrag nicht alle verlangte Phasen hat, können die fehlenden Phasen mit der Vorlage eines zweiten Referenzobjektes erfüllt werden; c) Die verlangte Funktion muss von der Phase 51 bis zur Phase 53 (SIA Phasen) ganz abgewickelt sein. Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden; d) Minimale Honorarsumme 100’000 CHF. Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen.: Siehe Ausschreibungsunterlagen. EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT: - Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselperson: --Mindestverfügbarkeit des PL 15 % im Jahr 2027 und 15 % im Jahr 2028; --Mindestverfügbarkeit des Stv. PL 10 % im Jahr 2027 und 10 % im Jahr 2028.: Siehe Ausschreibungsunterlagen. EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT: - Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen; - Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2024 und 2025 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen. Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: --Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, --Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, --Bestätigung UVG-Versicherer, --Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, Kantonal- und Gemeinde Steuer oder Mehrwertsteuer, --Versicherungsnachweise, allesamt nicht älter als 3 Monate.: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

CPC 3d347dc3-c815-4ec1-8e39-637046ba6f27 Architektur, technische Beratung und Planung; integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung; technische Versuche und Analysen

simap.ch (für registrierte Anbietende) Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

de

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist deutlich der Vermerk “NON APRIRE – OFFERTA: MP-200051 N13 EP16 Landquart-Grenze GR/SG PUN - Bauherrenvermessung” anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. «Angebotseinreichung»). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. „Zum Verfahren zugelassene vorbefasste Anbieter“.

45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:682311-2026:HTML:DE:HTML

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Contracting authorities1

UE

UNKNOWN 45ceefc7-b157-4294-aa20-3e2bd544e23d

chBellinzona, Switzerland
[email protected]

Lots0

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Documentation0

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Award criteria3

Criterion information

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ZK1: PREIS
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#0
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Yes
Directly proportional
Yes
Description
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