Fachleitung Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung (FL IBN/IBS)
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Key information
Overview
Die Leistungen des Mandats umfassen die Fachleitung IBN/IBS inklusive Nachweisführung für den neuen Bahnhof Bern RBS. Sie beinhaltet die losübergreifende Koordination, Planung und operative Steuerung aller IBN-/IBS-Aktivitäten über Ausbau-, Ausrüstung, Bahntechnik und Dritte hinweg. Zentral sind die vollständige und termingerechte Erstellung der Nachweisdossiers für den Testbetrieb und den kommerziellen Betrieb gegenüber dem BAV. Dazu gehören Terminplanung, Sitzungsleitung, Protokollierung, Abweichungsmanagement, Auflagenüberwachung sowie der Betrieb eines Planungstools mit zentraler Ablage. Weiter umfasst das Mandat die Testleitung, Koordination des Übergangs in den kommerziellen Betrieb sowie die Planung und Überwachung von Nach- und Garantiearbeiten.
K-Tec Kummer Technologies AG – Moosstrasse 3, 8903 Birmensdorf ZH – CHF 1011124.16 (MWST: full)
Der Zuschlag erfolgt freihändig gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c und e IVöB an K-Tec Kummer Technologies AG. K-Tec ist aufgrund der vorhandenen Qualifikationen und der nachgewiesenen Projekterfahrung für die geforderten Leistungen geeignet. Durch die bereits erbrachten Leistungen im Rahmen der Übergangslösung ist das Büro umfassend in das Projekt eingearbeitet und verfügt über die erforderlichen projektspezifischen Kenntnisse. Zudem stehen ausreichende personelle Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung. Eine angemessene Alternative ist am Markt derzeit nicht ersichtlich. Ein Ersatz durch eine andere Anbieterin wäre zum jetzigen Zeitpunkt für den RBS mit unverhältnismässig hohen Kosten und Koordinationsaufwänden verbunden. Damit ist faktisch nur K-Tec in der Lage, die Leistungen termingerecht, wirtschaftlich und mit vertretbarem Risiko zu erbringen.
Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.