Planerleistungen, Biel, Gehwegausbau/Umgestaltung Knoten Reuchenettestrasse-Lienhardstrasse
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Key information
Overview
Seit 2001 wurden für den Bereich des Knotens Reuchenettestrasse - Lienhardstrasse verschiedene Projektvarianten ausgearbeitet sowie Mitwirkungs- und Planauflageverfahren durchgeführt. Aus den Mitwirkungseingaben wurden mehrere Projektanpassungen vorgenommen und schliesslich im Jahr 2019 zu einem Strassenplan ausgearbeitet. Der Strassenplan (Projektstand September 2025) wurde Anfang 2026 von der Bau- Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern genehmigt und ist rechtskräftig. Diesen Strassenplan gilt es nun zu einem Bauausführungsprojekt auszuarbeiten und anschliessend zu realisieren. Projektziele: - Schaffung einer Längsverbindung (Gehweg) auf die angrenzenden Liegenschaften nördlich der Reuchenettestrasse - Mehr Sicherheit für Zu-Fuss-Gehende beim Überqueren der Kantonsstrasse - Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden: - Sichere Längs- und Querverbindung für zu-Fuss-Gehende - Mehr Raum für Velofahrende zumindest beim Aufstieg - Mehr Raum für den Begegnungsfall Bus/LKW für verzögerungsfreies Kreuzen schaffen - Behebung der bestehenden Mängel an der Bausubstanz (Einlaufschächte, Strassenbelag etc.)
Emch+Berger AG Bern – Schlösslistrasse 23, 3008 Bern – CHF 543630.10 (MWST: full)
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Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot ist das einzige Angebot, dass eingereicht wurde und erhielt 3.97 Punkte von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
40804-01, tender, 2026-07-15
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:674421-2026:HTML:DE:HTML
Dieser Zuschlagsentscheid kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.