Reifen für Fahrzeugflotte der Stadtreinigung Zürich / Subm. Nr.: 2026-13
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Key information
Overview
Die Stadtreinigung von Entsorgung + Recycling Zürich betreibt eine eigenständige Werkstatt für den vollumfänglichen Unterhalt und die Instandsetzung ihres vielseitigen Fuhrparks. Dieser umfasst spezialisierte Kehrichtsammelfahrzeuge, Saug- und Spülfahrzeuge sowie Kommunalfahrzeuge, Lastwagen, leichte Lastkraftwagen, Personenwagen sowie verschiedene Anhänger und Auflieger. Um die Betriebsbereitschaft dieser Flotte jederzeit sicherzustellen, koordiniert der Geschäftsbereich Stadtreinigung den kontinuierlichen Bedarf an Qualitätsreifen für sämtliche Fahrzeugkategorien, damit die Lieferkette aufrechterhalten wird, liefert der Anbieter die bestellten Reifen innerhalb von zwei Werktagen an die Werkstatt in Wallisellen.
BestDrive Switzerland AG – Wässermattstrasse 3, 5000 Aarau – CHF 303101.59 (MWST: full) – *Zur Berücksichtigung potenzieller Änderungen oder Anpassungen im Projektverlauf wird beim Zuschlag auf den Angebotspreis eine Reserve von rund 10 % aufgeschlagen. Diese Reserve dient ausschliesslich der Absicherung zusätzlicher Leistungen, die im Rahmen des Projekts erforderlich werden könnten und ist nicht Bestandteil der Hauptleistung. Der endgültige Vergütungsanspruch bleibt abhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung und den vertraglich vereinbarten Anpassungen.
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Höchste erzielte Punktesumme, bzw. gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot.
39979-01, tender, 2026-06-30
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:676140-2026:HTML:DE:HTML
Den am Vergabeverfahren beteiligten Anbietenden wurde der Zuschlagsentscheid bereits am 22. September 2026 individuell eröffnet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Für diese Anbietenden richtet sich der Beginn der Beschwerdefrist nach der erfolgten individuellen Eröffnung. Für Betroffene, denen der Zuschlagsentscheid nicht individuell eröffnet wurde, beginnt die Rechtsmittelfrist mit der vorliegenden Publikation. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Beginn der Beschwerdefrist beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.