MP-120093, N2 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) / Los 102 Bau Röhre BAS
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Key information
Overview
Es findet eine 2te fragerunde statt - bitte beachten Sie diesbezüglich die Termine.
Das Los 102 umfasst die Erneuerung der Tunnelröhre Basel (BAS). Dazu gehören umfassende Tiefbauarbeiten, der Neubau der Zwischendecke und des Sohlgewölbes, der Umbau der Tunnelzentralen sowie diverse Instandsetzungsmassnahmen am Bestand.
Nationalstrasse N02 in Eptingen und Hägendorf. Kanton Solothurn und Basel-Landschaft, Schweiz
2027-07-01 bis 2032-12-31
2028-01-01 bis 2032-12-31
Nein
Ja Einzig technische Varianten sind zulässig. Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
Ja
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung(Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ: Eine vergleichbare Referenz: Bei der Beurteilung der Eignung wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 500 m c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 25 Mio. exkl. MwSt d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein Die von einer Firma oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE dargelegte Referenz ist nur gültig, wenn die gleiche Firma bzw. das einzelne ARGE-Mitglied die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat. EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT: Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2024 und 2025 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes der Angebotssumme (exkl. MwSt.) beträgt. Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen, allesamt nicht älter als 3 Monate: - Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug - Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV - Bestätigung UVG-Versicherer - Bestätigung Steuerverwaltung - Versicherungsnachweise EK3: SCHLÜSSELPERSON/REFERENZ: Eine vergleichbare Referenz der Schlüsselperson: Als Schlüsselperson gilt die Funktion Baustellenchef/in. Bei der Beurteilung der Eignung wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 500 m c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 25 Mio. exkl. MwSt d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein e) Die Schlüsselperson hat Deutsch als Muttersprache respektive mind. B2 als Sprachkompetenz gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) nachzuweisen. Der Bauherr behält sich vor, die sprachlichen Kompetenzen der Kandidaten zu überprüfen f) Für die Einhaltung des Eignungskriteriums muss die Person im Referenzprojekt die Funktion Baustellenchef/in oder Stv. Baustellenchef/in ausgeübt haben EK4: VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSON: Bestätigung, dass die Mindestverfügbarkeit für die Schlüsselperson gemäss EK3 mindestens 80 % während der Zeit von Baubeginn bis Bauende beträgt. EK5: UNTERAKKORDANTEN: Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50 % der Angebotssumme (exkl. MwSt.) betragen. Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem dienachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
OAG 3.3 Tag- und Untertagbau
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der Bauherrenunterstützung. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
17173-02, tender, 2026-09-08
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.