Relaunch EHB-Website
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Key information
Overview
Gegenstand der Beschaffung ist die vollständige konzeptionelle, technische, gestalterische und inhaltliche Gesamterneuerung der Corporate Website der EHB (Relaunch) als integrierte Leistung aus Beratung, Entwicklung, Content-Erstellung, Implementierung und Betrieb.
Schweiz
Gemäss Vertrag
Ja Die optionale Leistung umfasst die Implementierung von KI-Funktionalitäten im Backend und/oder Frontend. Die EHB kann die im Angebot enthaltene Option beziehen. Es besteht von Seiten der EHB keine Verpflichtung zum Bezug der Option. Von Seiten der Anbieterin/des Anbieters besteht kein Anspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen, selbst wenn diese im Angebot enthalten und bewertet wurden. Die EHB entscheidet im Laufe der Projektrealisierung, ob und zu welchem Zeitpunkt sie die angebotene optionale Leistung beziehen möchte.
Nein
Nein
Ja Einmalige Option für eine Verlängerung der Laufzeit um 1 bis max. 36 Monate.
gemäss Unterlagen Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de, fr, it
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.