MDAS Shared Mobility (Los 2)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimevgst3-z43-2026-0003LVLandeshauptstadt München, IT@M-BO4, Vergabemanagement
31 days left
Estimated value€603,640
Deadline31 days left24 Nov 2026, 11:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
24 Nov 2026, 11:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support34970000 - Traffic-monitoring equipment38221000 - Geographic information systems (GIS or equivalent)63712710 - Traffic monitoring services72222300 - Information technology services
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€603,640
Publication date
22 Oct 2026, 08:57

Overview

Auftragsgegenstand ist die Ermöglichung der Nutzung von einer Fachanwendung in Form einer SaaS-Lösung für das Mobilitätsreferat zur Speicherung, Aufbereitung, Auswertung und Darstellung von Daten zur Shared Mobility

München, Stadtgebiet München, München, Germany

Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 11.11.2026 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Losbildung: Im Vergabeverfahren "MDAS" handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit einer Aufteilung in zwei Lose. Aus systemtechnischen Gründen müssen im eVergabesystem allerdings zwei separate Vergaben angelegt werden. Es handelt sich um die Vergaben: - VGSt3-Z43-2026-0002: MDAS Ruhender Verkehr (Los 1) - VGSt3-Z43-2026-0003: MDAS Shared Mobility (Los 2) Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen gelten nicht grundsätzlich für beide Vergabeverfahren gleichermaßen. Vielmehr ist zu beachten, dass einzelne Anforderungen jeweils nur für eines der beiden Lose relevant sind. Die Anforderungen sind entsprechend ausgewiesen. Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, Leistungen getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) und in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht aufgeteilt (Teillose) zu vergeben (Gebot der Losvergabe). Mehrere Fach- und/oder Teillose dürfen nur zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Die losweise Vergabe ist der gesetzliche Regelfall und damit grundsätzlich vorrangig. Bei vorliegender Vergabe wird eine Unterteilung in folgende Fachlose vorgenommen: MDAS Ruhender Verkehr, Los 1 und MDAS Shared Mobility, Los 2. Nach den Erkenntnissen der Markterkundung ist eine Aufteilung in weitere oder andere als die oben beschriebenen Fachlose nicht möglich. Darüber hinaus kommt bei dieser Vergabe eine Aufteilung in Teillose nicht in Betracht, da der Auftragsgegenstand je Fachlos die Überlassung eines Nutzungsrechts für eine Software samt Hosting und ergänzender Dienstleistungen ist. Eine wie auch immer geartete Teilung würde zum Einsatz mehrerer gleichartiger Anwendungen für den gleichen Einsatzzweck führen und den Aufwand drastisch erhöhen, da die Applikationen z.B. für verschiedene organisatorische Einheiten separat eingeführt und unterhalten werden müssten. Der resultierende erhöhte Ressourcenbedarf stellt die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung in Frage und kann dem Auftraggeber nicht zugemutet werden. Zudem können sich organisatorischer Zuschnitt und Verantwortungsbereich der betroffenen Einheiten der LHM laufend ändern, da die Stadt München wächst. Infolgedessen wäre ein ständiger Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen den Anwendungen verschiedener Auftragnehmer zu unterhalten, mit dem Risiko von Inkonsistenzen. Insofern scheidet eine Aufteilung in Teillose aus wirtschaftlichen wie technischen Gründen aus. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Abweichung von der Regelvergabe: Die Landeshauptstadt München (LHM), als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemäß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart "Offenes und Nicht Offenes Verfahren" anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Der Auftraggeber kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begründeten Ausnahmefällen Aufträge durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. Die auszuschreibende Leistung basiert zwar auf einer Standardsoftware. Jedoch erfüllen die Produkte der potenziellen Bieter die Anforderungen der LHM in unterschiedlichem Maße. In allen Fällen sind Anpassungen und Customizing notwendig, deren Umfang im Vorfeld nicht ermittelt werden kann. Für die Beschaffung der Fachanwendungen/Module steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Gerade mit einem "fit to the budget" Ansatz bietet ein Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, die Anforderungen und gebotene Leistung genauer zusammenzubringen und somit mehr Flexibilität beim Zuschnitt der Lösung zu haben. Es ermöglicht somit eine realistische, budgetgerechte Anpassung durch direkte Diskussion offener oder unklarer Punkte. Insbesondere technische Unsicherheiten können durch Verhandlungen reduziert werden. Durch höhere Klarheit der direkten Verhandlung werden spätere Projekt- und Kostenrisiken deutlich gesenkt. Verhandlungen geben die Möglichkeit abgefragte Funktionalitäten zu klären und geben der LHM damit die Möglichkeit die Selbsteinschätzung von Anbietern zur Kriterienerfüllung zu prüfen. Die ggf. notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung i.V.m. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Im Weiteren ist bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) zwischen dem Auftraggeber und dem zukünftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Komplexität und die spezifischen Anforderungen dieser SaaS-Beschaffung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erforderlich machen, um eine optimale Lösung zu finden und gleichzeitig rechtliche sowie finanzielle Risiken zu reduzieren. Folglich liegen die Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV vor. Der Auftrag wird deshalb im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. **** Auftragswert: Der in dieser Bekanntmachung angegebene Auftragswert in Höhe von 603.640,00 Euro netto stellt den vergaberechtlichen Auftragswert im Sinne von § 3 VgV für das Los 2 dar. Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um einen Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten handelt, ist gemäß § 3 Abs. 11 VgV Berechnungsgrundlage des vergaberechtlichen Auftragswerts der 48-fache Monatswert. Der geschätzte Gesamtwert der Beschaffung über die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 967.368,00 Euro netto. **** Vorliegen keiner Rahmenvereinbarung: Eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 103 Abs. 5 GWB und § 21 VgV ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern, die dazu dient, die Bedingungen für die Aufträge, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Im vorliegenden Vergabeverfahren geht es dem Auftraggeber im Wesentlichen darum, die Nutzung einer Standardsoftware mit notwendigen Anpassungen/Customizing und dazugehörigen Schulungen zu beschaffen. Leistungen auf Abruf/nach Aufwand im Rahmen weiterer Unterstützungsleistungen spielen eine untergeordnete Rolle und sollen lediglich im Bedarfsfall notwendige Unterstützungsleistungen ermöglichen, ohne ein erneutes Vergabefahren durchzuführen. Ob die vorgenannten Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden (müssen), ist offen. Lediglich für diese käme der Begriff "Einzelabruf" überhaupt in Betracht. Alle Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Der Schwerpunkt dieses Vergabeverfahrens bildet die Bereitstellung der Standardsoftware inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und fixer Schulungen und nicht die möglicherweise als rahmenvereinbarungsähnlich ausgestalteten zusätzlichen weiteren Unterstützungsleistungen. Der Anteil der Elemente, welche einen rahmenvertragsähnlichen Charakter aufweisen könnten, liegt bei lediglich 15,41 % des Auftragswertes. **** Bindefristverlängerung: Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB. **** Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Leistungen: a) Lizenzen 66 Lizenzen für unterschiedliche Rollen (siehe Kapitel 3.1. "Rollen und Berechtigungskonzept" der Leistungsbeschreibung) für eine Maximallaufzeit von 96 Monaten (der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch mit einer Frist von 3 Monaten bereits und nur zum Ablauf des vierten Vertragsjahres ordentlich kündigen), ab Abnahme des Gesamtsystems durch den Auftraggeber. Die Lizenz beinhaltet den Service und die Pflege. b) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Fachanwendung Der Auftragnehmer ist für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft verantwortlich. Diese umfasst schwerpunktmäßig: · Einspielen von historischen und aktuellen Mobilitätsdaten der LHM · Bereitstellen von zusätzlichen Daten der Shared Mobility Anbieter, mit welchen der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung steht · Inbetriebnahme der Schnittstellen · Umsetzung der Anforderungen zu Shared Mobility gemäß Kapitel 3 und 5 der Leistungsbeschreibung · Bereitstellung der Fachanwendung, inklusive der Zugänge für die jeweiligen Anwender*innen · Erforderliche Anpassungen/Customizing, Konfigurationen und ggf. Erweiterungen sofern nicht in der Standard-Fachanwendung enthalten o Rahmenbedingungen siehe Kapitel 2.2.2 "Rahmenbedingungen hinsichtlich auftraggeberspezifischen Erweiterungen" der Leistungsbeschreibung o zur Umsetzung der Anforderungen siehe Kapitel 3 "Allgemeine Anforderungen Los-Übergreifend" der Leistungsbeschreibung o zur Umsetzung der Anforderungen zur Shared Mobility siehe Kapitel 5 "Anforderungen Los 2: Shared Mobility" der Leistungsbeschreibung · Bereitstellung der Fachanwendung gemäß der geforderten Performance · Unterstützung der Tests und Fehlerbehebung der Fachanwendung · Erforderliche Lizenzen/Zugänge zur Testumgebung vor einer Abnahme · Unterstützung der Einführung: Go-live, Early-Life-Support · Bereitstellung von Dokumentation · Gewährleistung des Supports, sowohl fachlich wie auch technisch · Unterstützung durch eine*n Fachspezialist*in c) Betrieb der Fachanwendung · Weitere Unterstützungsleistungen auf Abruf von ca. 80 Personenstunden pro Jahr während der gesamten Vertragslaufzeit. Dazu gehört bspw. zusätzliches Customizing, wie Auftraggeber-spezifische Anpassungen einer Darstellung oder Erweiterung des Datenmodells, Integration weiterer bzw. geänderte Sharing-Anbieter, Umsetzung von Change Requests. Die weiteren Unterstützungsleistungen sind ab Abnahme des Gesamtsystems bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen und müssen stundenweise abrufbar sein. · Unterstützung durch eine*n Fachspezialist*in · Bereitstellung von Service und Pflege der Fachanwendung (siehe Kapitel 3.5.1 "Betriebsanforderungen inkl. Wiederherstellung" und EVB-IT-Cloud-AGB und Anhang "IT-Infrastruktur, Supportprozesse und SLA für die Vergabe von SaaS-Fachanwendungen" Kapitel 5 "Support Prozesse" und Kapitel 6 "Service Levels") · Unterstützung der Exit-Strategie d) Anwender*innen Schulung Schulung der Anwender*innen in der Fachanwendung inklusive der Erstellung der erforderlichen Schulungsunterlagen

München, Stadtgebiet München, München, Germany

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.