Freihändige Vergabe für die Beschaffung einer Softwarelösung für das Übertrittsverfahren an Maturitätsschulen

urn:tendersight:notices:types:ch-simap:direct-awardurn:tendersight:notices:types:ch-simap:direct-award44717-01KBKanton Zürich, Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
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Identifier
Contract type
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CPV codes
48000000 - Software package and information systems
Status
urn:tendersight:notices:procedure-statuses:ch-simap:awarded
Notice type
urn:tendersight:notices:types:ch-simap:direct-awardurn:tendersight:notices:types:ch-simap:direct-award
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Publication date
24 Sept 2026, 22:00

Overview

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beabsichtigt für die nächsten 7 Jahre die Lizenzen, sowie Betrieb, Wartung und Hosting der Softwarelösung "schulNetz" der Firma Centerboard AG zu beschaffen.

Centerboard AG – Wallstrasse 6, 4051 Basel – CHF 2315502.00 (MWST: full)

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund technischer Besonderheiten nur eine Anbieterin in Frage kommt und keine angemessene Alternative besteht. Im Jahr 2018 wurde die Software für das Übertrittsverfahren an die allgemeinbildenden und berufsorientierten Maturitätsschulen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde die Lösung «schulNetz» der Centerboard AG ausgewählt und seither für die Durchführung der zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) eingesetzt. Rund 15 500 Schülerinnen und Schüler nehmen jährlich über diese Software an der ZAP teil In den Jahren 2026 bis 2029 stehen wesentliche gesetzliche, organisatorische und technische Veränderungen an, insbesondere die vollständige Digitalisierung des Übertrittsverfahrens ab 2027 sowie die geplante Einführung der neuen Schulverwaltungslösung «Kolibri» ab 2029. Eine Neuausschreibung bzw. Neuentwicklung einer Softwarelösung für das Übertrittsverfahren bzw. für die Durchführung der ZAP wäre angesichts dieser anstehenden Veränderungen mit erheblichen technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Risiken sowie absehbaren Folgekosten verbunden. Die Marktabklärung hat ergeben, dass derzeit nur die bestehende Lösung der Centerboard AG als sofort einsetzbare Standardsoftware verfügbar ist. Andere Anbieter könnten die Anforderungen nur durch eine individuelle Neuentwicklung erfüllen, welche aufgrund der bevorstehenden gesetzlichen, technischen und organisatorischen Veränderungen keine angemessene Alternative darstellt.

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

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