Mandat: Entwicklung, Umsetzung und Einführung der Versorgungsregion Brugg (Alters- und Langzeitversorgung) – Pilotprojekt
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Key information
Overview
Der Regionalplanungsverband Brugg Regio lanciert zusammen mit dem Kanton Aargau ein Pilotprojekt zur Entwicklung, Umsetzung und Einführung einer Versorgungsregion Brugg im Bereich der Alters- und Langzeitversorgung. Ziel ist der Aufbau einer koordinierten, regional abgestimmten Versorgungsstruktur in Zusammenarbeit mit der bestehenden Koordinationsstelle Alter, den Gemeinden sowie weiteren lokalen Akteuren, gestützt auf das Konzept für die Pilotphase und die Gesundheitspolitische Gesamtplanung des Kantons Aargau. Die Leistungserbringung wird als Mandat ausgeschrieben. Das Pilotprojekt dauert 3 1/2 Jahre. Zentrale Punkte in der Ausschreibung A. Leistungsbeschreibung - Entwicklung und Umsetzung eines Versorgungskonzepts für eine künftige Versorgungsregion Brugg - Aufbau der Zusammenarbeit mit der bestehenden Koordinationsstelle Alter und den weiteren lokalen Akteuren - Erstellen einer Meilensteinplanung - Erarbeitung eines Wegweisers für die Bevölkerung zur Versorgungsregion - Entwickeln eines Monitorings zur Versorgungsregion - Entwicklung und Führung von statistischen Grundlagen und weiteren strategischen Aufgaben - Beratung der Gemeinden und Akteure der Versorgungsregion - Stakeholder-Management (Gemeinden, Leistungserbringer, Kanton) - Verfassen von Stellungnahmen zu politischen Vorstössen und Gesetzesvorlagen - Berichterstattung gegenüber der Arbeitsgruppe Gesundheit und dem Vorstand von Regio Brugg - Planung einer Verankerung der Versorgungsregion und deren Organisation nach der Pilotphase oder Abschluss des Projekts B. Projektziele & Meilensteine - Jährliche Evaluation des Projektverlaufs an den Vorstand von Brugg Regio - Periodische mündliche Berichterstattung und Diskussion des Projektverlauf mit der Arbeitsgruppe Gesundheit (=Projektsteuerung) von Brugg Regio - Meilensteine gemäss Konzept zur Pilotphase - Abbruch- oder Anpassungsklauseln C. Governance - Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand Brugg Regio auf Antrag der Arbeitsgruppe. - Brugg Regio führt die Buchhaltung für das Pilotprojekt, Budgetverantwortung beim Mandatsträger und Arbeitsgruppe. - Die Projektbegleitung wird durch die Arbeitsgruppe wahrgenommen. - In der Arbeitsgruppe ist eine Vertretung der Verwaltung, welche den Zugang zur Verwaltung der beteiligten Gemeinden sicherstellt und beratend für Verwaltungsabläufe zur Verfügung steht.
Versorgungsregion Brugg Regio, Kanton Aargau. Die Leistungen werden grundsätzlich aus der Infrastruktur der Anbieterin erbracht; ein fester Arbeitsplatz wird nicht zur Verfügung gestellt. Erwartet wird jedoch regelmässige Präsenz in der Region für Sitzungen, Netzwerk- und Gremienarbeit sowie für den Austausch mit der regionalen Koordinationsstelle Alter (Richtwert: rund ein Präsenztag pro Woche). Die Infrastruktur der Anbieterin sowie Reise- und Wegzeiten innerhalb der Region sind im Angebotspreis enthalten und werden nicht separat vergütet. Die Auftraggeberin behält sich vor, der Mandatsträgerin im Verlauf des Pilotprojekts Büroinfrastruktur in der Region unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, namentlich im Hinblick auf die vorgesehene Zusammenführung mit der regionalen Koordinationsstelle Alter. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eine solche Lösung wird bei Bedarf im gegenseitigen Einvernehmen entwickelt und führt zu keiner Anpassung des Angebotspreises.
2027-01-01 bis 2030-06-30
Nein
Nein
Nein
Ja Das Pilotprojekt umfasst 3 1/2 Jahre, über eine allfällige Weiterführung entscheiden die Gemeinden und der Vorstand von Brugg Regio
gemäss Unterlagen Zuschlag geht an das vorteilhafteste Angebot, Wahl durch den Vorstand von Brugg Regio
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.