Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS
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Key information
Overview
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Der Erfüllungsort für die Lose 1 und 2 ist die Liegenschaft des NLBK, Reiherberg 112 in 29229 Celle. Der Erfüllungsort für Los 3 ist jeweils die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift., anyw-cou, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK5K#
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Reiherberg 112, Celle, 29229, Celle, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenn-transformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Reiherberg 112, Celle, 29229, Celle, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Andere Angebotsvarianten sind nicht zugelassen. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenntransformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Der Erfüllungsort ist für das Los 3 jeweils in der Bestellung angegeben. Die Lieferungen erfolgen an die in den jeweiligen Bestellungen definierten Lieferanschriften des Landes Niedersachsen inkl. niedersächsischer Inseln., anyw-cou, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für Los 3 darf jeder Bieter nur ein Angebot einreichen. Die Zulassung mehrerer Angebote betrifft ausschließlich die in der Bekanntmachung beschriebene Kombination von Einzel- und Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2. Zu jedem Punkt der Beladung ist ein Produktdatenblatt vorzulegen. Falls ein Gerät beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndatenvergleich anzugeben.