Lieferung von zwei Abfall-Sammelfahrzeugen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen awb

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime90-06-10/2026AUAbfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen
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Deadline30 days left24 Nov 2026, 09:00
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Identifier
Contract type
—
Deadline
24 Nov 2026, 09:00
CPV codes
34144510 - Vehicles for refuse34144511 - Refuse-collection vehicles
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
9 Oct 2026, 09:45

Overview

Für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen sollen zwei neue Abfallsammelwagen geliefert werden. Näheres zur Ausführung entnehmen Sie dem beigefügten Leistungsverzeichnis.

Uelzen, Germany

1. Gegenstand und Zweck der Ausschreibung Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen (AWB) schreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Lieferung von 2 fabrikneuen Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) inklusive Liftersystemen europaweit im Offenen Verfahren (gemäß GWB und VgV) aus. Die Fahrzeuge werden für die Bio- und Restabfallabfuhr im Kreisgebiet eingesetzt. 2. Technische Kernspezifikationen der Fahrzeuge Die Beschaffung ist in drei funktionale Hauptkomponenten unterteilt, die betriebsbereit montiert als Komplettfahrzeug übergeben werden müssen: • Fahrgestell (Pos. 1): Dreiachs-Niederflurfahrgestell (6×2, Low-Entry, z. B. Mercedes Econic oder gleichwertig) für eine Besatzung von 3 Personen. Das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht beträgt 26.000 kg, die maximale Fahrzeughöhe liegt bei 3.600 mm und die Außenfarbe ist Orange (RAL 2011). Es verfügt über eine Euro-6-E-Schadstoffklasse, ein Automatikgetriebe für intensiven Stop-and-Go-Betrieb, Luftfederung, eine gelenkte Nachlaufachse, modernste Assistenzsysteme (Notbrems-, Spurhalte- und 360°-Abbiegeassistent) sowie eine integrierte Zentralschmieranlage. • Heckladeraufbau (Pos. 2): Glattwandiger, stabiler Pressmüllaufbau nach DIN EN 1501-1 mit einem Volumen von ca. 19 bis 20 m³. Die Ladewanne und der Boden bestehen aus hochverschleißfestem Stahl (mind. 8 mm, z. B. XAR 400). Der Aufbau ist flüssigkeitsdicht verschweißt, verfügt über klappbare, gewichtsüberwachte Trittbretter (30-km/h-Schaltung) und ist für die Vorbereitung eines C-trace Identsystems ausgelegt. • Schüttung / Lifter (Pos. 3): Automatikschüttung gemäß DIN EN 1501-5 (Typ Zöller 2322 Delta Premium oder vergleichbar) mit zwei unabhängig arbeitenden Liftereinheiten und Kamm-/Zapfenaufnahme. Geeignet für Behälter von 40 l bis 1.100 l. Die Schüttung enthält ein KI-gestütztes Kamera-Assistenzsystem zur Arbeitsbereichsüberwachung sowie ein WPS-Sicherungssystem zur Unfallverhütung. 3. Cybersicherheit und regulatorische Nachweise Als zwingendes Ausschlusskriterium müssen die Bieter bereits mit den Angebotsunterlagen separate, behördliche Nachweise (z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt) einreichen: 1. Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen gemäß UNECE R155 auf Fahrzeugebene. 2. Zertifikat über ein funktionierendes Cyber Security Managementsystem (CSMS) auf Unternehmensebene. 4. Service, Wartung und Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme. Der Auftragnehmer muss eine Servicestation nahe Uelzen benennen, die Reparaturen innerhalb von 24 Stunden (Mo–Sa) garantiert (max. 50 km für das Fahrgestell, max. 110 km für Aufbau/Lifter). • Vollwartungsvertrag (Optional): Es wird ein Angebot für einen optionalen Vollwartungsvertrag (Full-Service) über 2 Jahre verlangt. Dieser fordert eine werktägliche Fahrzeugverfügbarkeit von 95 %, Reaktionszeiten von ≤ 24 Stunden sowie die Gestellung eines adäquaten Ersatzfahrzeugs ab dem 3. Werktag des Ausfalls. 5. Einweisung und Abnahme Vor der formalen Abnahme an der Betriebsstätte in Uelzen ist eine vollständige Funktionsprüfung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat das Fahrpersonal (inkl. spritsparendem Fahren) sowie 2 bis 5 Personen des Werkstattpersonals fachgerecht einzuweisen. Alle Dokumente (Betriebsanleitungen, CE-Zertifikate, ePASS auf USB-Stick, Prüfbücher) sind vollständig zu übergeben. 6. Optionale Technikvorführung (Pos. 4) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, binnen 10 Tagen nach dem Submissionstermin eine 5-tägige Technikvorführung mit einem Vorführfahrzeug in Uelzen zu verlangen, sofern die angebotene Technik noch nicht bekannt ist. Die Kosten hierfür (max. 2.500 € netto) sind separat auszuweisen und dürfen nicht in den Fahrzeugpreis eingerechnet werden. 7. Zahlungsbedingungen Die Abrechnung erfolgt positionsweise nach folgendem Splitt: • 80 % des Auftragswertes nach erfolgter Lieferung der Fahrzeuge. • 20 % des Auftragswertes nach der finalen, mängelfreien Abnahme. Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.

Uelzen, Germany

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.