Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 277-24)
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Key information
Overview
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Los 1: Grundleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Schichtführung, - Stationärer Sicherheitsdienst - Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst, Bedarfsleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Stationärer Sicherheitsdienst - Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst, - Notruf-Service-Leitstelle (NSL) - Interventionsdienst Los 2 Grundleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Revierdienst Bedarfsleistung: - Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - Revierdienst Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Los 1: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin Los 2: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Alt-Moabit 101 a-d in 10559 Berlin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Markgrafenstr. 58 (Haus 7), Zimmerstr. 68 (Haus 9) In 10117 Berlin, DE300, Germany
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur bis 06.11.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.11.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt: Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden. 4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.11.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. 6) Für die Ausführung dieses Auftrags gelten die Bestimmungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG). Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) zu gewähren, die durch die anwendbaren tariflichen Regelungen oder Rechtsverordnungen nach dem BTTG vorgegeben sind. Diese Pflichten erstrecken sich auch auf sämtliche Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften innerhalb der gesamten Leistungskette. Hinweis zum Tariftreueversprechen: Die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens ist als fester Bestandteil in die Anlage C-01a Vertragsbedingungen (Ziffer 5) integriert. Mit der Abgabe und Einreichung des Angebots erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Tariftreueversprechen vollumfänglich und rechtsverbindlich an. Weitergehende objektive Nachweise zur Prüfung der Einhaltung des Tariftreueversprechens sind erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle oder der Prüfstelle Bundestariftreue während der Auftragsausführung vorzulegen (§ 9 BTTG).
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 05:30 Uhr bis 14:30 Uhr telefonisch erreichbar. Hinweis: Aufgrund der fortlaufenden Baumaßnahmen verändern sich die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Abläufe in der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen. Um hierfür einen stets reibungslosen Ablauf und eine verlässliche Koordination zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass die Objektleitung als feste (personengleiche) ortskundige Ansprechperson (zzgl. einer festen benannten Vertretungsperson) besetzt wird. Ein Wechsel der eingesetzten Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung sowie der entsprechenden Dienstanweisung als auch Objekteinweisung durch die AG zulässig. Schichtführung: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr, vorrangig ansässig in der Pforte Hinweis: Aufgrund der fortlaufenden Baumaßnahmen verändern sich die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Abläufe in der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen. Um hierfür einen stets reibungslosen Ablauf und eine verlässliche Koordination zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass die Schichtführung als feste (personengleiche) ortskundige Ansprechperson (zzgl. einer festen benannten Vertretungsperson) besetzt wird. Ein Wechsel der eingesetzten Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung sowie der entsprechenden Dienstanweisung als auch Objekteinweisung durch die AG zulässig. stationärer Sicherheitsdienst: A) Empfangs-, Kontroll- und Alarmdienst (Pforte 1): In Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr. B) Empfangs-, Kontroll- und Alarmdienst (Pforte 2): In Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) , in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:00 Uhr. C) Schrankendienst in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) , in der Zeit von 05:30 Uhr bis 21:30 Uhr. Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst: A) Revierdienst, in Doppelbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. jeden Jahres) B) Revierdienst, in Einfachbesetzung, Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 jeden Jahres) C) Revierdienst, in Doppelbesetzung, Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 jeden Jahres) Bedarfsleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), stationärer Sicherheitsdienst, Notruf-Service-Leitstelle (NSL),Interventionsdienst, mobiler Sicherheitsdienst Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin, DE300, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Mobilen Sicherheits-dienst einzusetzen. Der Revierdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch. Der Revierdienst erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), Je Liegenschaft ein Kontrollgang abends bzw. nachts Bedarfsleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), Reviedienst Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
WE 150802 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Alt-Moabit 101 a-d in 10559 Berlin WE 149514 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Direktion Berlin Markgrafenstr. 58 (Haus 7) Zimmerstr. 68 (Haus 9) In 10117 Berlin, DE300, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# Zusätzliche Informationen zur Vertragslaufzeit: WE 150802: BImA, Alt-Moabit 101-101d in 10559 Berlin Leistungsbeginn: 01.06.2027, Vertragsende (ohne Option): 31.12.2030 Vertragsende (mit Optionen): 31.12.2032 WE 149154: BImA, Markgrafenstr. 58 (Haus 7) und Zimmerstr. 68 (Haus 9) in 10117 Berlin Leistungsbeginn: 01.06.2027, Vertragsende: 30.06.2029 Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.