Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes für sechs Gemeinden des Landkreises Freising im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime2026-05-01-003pLFLandkreis Freising
32 days left
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Deadline32 days left16 Nov 2026, 08:00
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Identifier
Contract type
—
Deadline
16 Nov 2026, 08:00
CPV codes
72400000 - Internet services32410000 - Local area network32571000 - Communications infrastructure64200000 - Telecommunications services
Status
Unknown
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
13 Oct 2026, 12:28

Overview

Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die unterversorgten Gebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in den Gemeinden Allershausen, Eching, Kirchdorf a.d. Amper, Hallbergmoos, Kranzberg und Langenbach herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen ("graue Flecken") mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst 6 Gemeinden. Die Ausschreibung ist unterteilt in 6 Lose. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Gigabit Richtlinie des Bundes 2.0 vom 08.09.2025 gestellt und am 17.11.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes erhalten. Ebenfalls ist beabsichtigt die komplementäre Landesförderung (Kofinanzierung) in Anspruch zu nehmen.

Freising, 85356, Freising, Germany

a) Der Konzessionsgeber führt das Auswahlverfahren als Bündelausschreibung auf Grundlage der mit den beteiligten Gemeinden geschlossenen Zweckvereinbarung federführend durch. Dem Konzessionsgeber wurden insbesondere die Durchführung des Auswahlverfahrens sowie der Abschluss des Kooperationsvertrages übertragen. b) Es sind mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 12) sowie die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 13) und die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 07) einzureichen. c) Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 11) vorzulegen. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit dem Teilnahmeantrag in der Bekanntmachung geforderten Nachweise über die Eignung zur Berufsausübung sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 12) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 13) einzureichen. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- zw. Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachweisen. Bei den übrigen Eignungskriterien und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden. d) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Konzessionsgeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage 07), die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 12) durch das eignungsleihende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers sind ggf. weitere auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen. Sofern es sich bei dem eignungsleihenden Unternehmen zugleich um einen Nachunternehmer des Bewerbers handelt, sind zudem mit dem Teilnahmeantrag die Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer MIT Eignungsleihe (Anlage 14) sowie die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers MIT Eignungsleihe (Anlage 15) einzureichen. e) Ein Nebenangebot ist als Kombinationsangebot gemäß den Vorgaben unter Ziffer 7.4 der Vergabeunterlage zugelassen. f) Zuschlagsvorbehalt Erstangebote: Der Konzessionsgeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV).

Anzahl der zu versorgenden Adressen: 527

Freising, 85356, Freising, Germany

Anzahl der zu versorgenden Adressen: 69

Freising, 85356, Freising, Germany

Anzahl der zu versorgenden Adressen: 610

Freising, 85356, Freising, Germany

Anzahl der zu versorgenden Adressen: 487

Freising, 85356, Freising, Germany

Anzahl der zu versorgenden Adressen: 622

Freising, 85356, Freising, Germany

Anzahl der zu versorgenden Adressen: 124

Freising, 85356, Freising, Germany

Contracting authorities1

Lots6

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.