Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033

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Identifier
Contract type
—
Deadline
2 Nov 2026, 22:59
CPV codes
79000000 - Business services: law, marketing, consulting, recruitment, printing and security79700000 - Investigation and security services79710000 - Security services79992000 - Reception services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
8 Oct 2026, 11:28

Overview

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas. Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN. Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht. Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag. Zielsetzung Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere: - den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen), - den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen, - die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst, - die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung, - die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement, - einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG). Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.

GSI-Campus, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

FAIR-Anlage (angrenzend), Planckstr. 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Betriebshof und Gästehaus "Steinhaus", Messeler Parkstraße 121, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Heckbüro und Heckhalle, Messeler Parkstraße 136, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Außenstelle Borsigstraße (Mietobjekt - entfällt voraussichtlich Mitte 2027), Borsigstraße 9-11, Darmsatdt, 64291, Darmstadt, Germany

Hauptlager Weiterstadt (Mietobjekt), Carl-Zeiss-Straße 5, Weiterstadt, 64331, Darmstadt-Dieburg, Germany

Nebenlager Pfungstadt (Mietobjekt), Werner-von-Siemens-Str. 29-31, Pfungstadt, 64319, Darmstadt-Dieburg, Germany

Kläranlage (ca. 200 m vom Campus), Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEDY6JPYT0J# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform. Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO). _________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). _________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. _________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene: 1. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen Qualifikation und Erfahrung - Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss, - mindestens 4-jährige Berufserfahrung in der Führung und Leitung im Werkschutzdienst (vergleichbarer Verantwortungsbereich). - Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument Sprachen - Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift). Fachliche Anforderungen - Führerscheinklasse B, - arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger (theoretisch und praktisch); jährliche Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter, - Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung durch Personal der AG), - Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung sowie der Notschalthandlungen. Führung - Führungs- und Organisationsbefähigung, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, - Befähigung zur Personaleinsatzplanung, Einarbeitung und Unterweisung des Teams. 2. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen Qualifikation und Erfahrung - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss, - mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutzdienst. - Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument Sprachen - Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift). Fachliche Anforderungen - Führerscheinklasse B, - arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter, - Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung), - Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung. Führung - Befähigung zur eigenständigen Schichtleitung und Einsatzkoordination. II. Wertung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. UfAB downloadbar unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf UfAB Bewertungsmatrix downloadbar unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-bewertungsmatrix.xls Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet Z = L (Leistung) / P (Preis) Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert. Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat. Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabel-le ("4a Kalkulationsblatt 14.06.2024.xlsx")"Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P"). Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit. Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig. Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen. Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind. Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten. Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 6. Die Vergabestelle bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach. Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers. Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5. Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien: Folgende Konzepte sind enzureichen: - Implementierungskonzept Die AG müssen erkennen können, wie der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Implementierung der Sicherheitsdienstleistungen zeitlich, personell und organisatorisch regeln würde. - Qualitätssicherungskonzept Die AG müssen erkennen können, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Sicherheitsdienstleistungen ergreift, um jederzeit eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen. - Notfallmanagement schwieriger Studierender Die AG müssen erkennen, wie Sie exemplarisch in der nachfolgenden Situation reagieren und umgehen Am späten Freitagabend gegen 21.45 Uhr wird eine Person an der Pforte vorstellig u. möchte mit seinem Transporter Zugang zum Gelände. Er habe eine Lieferung u. muss diese dringend abliefern. Die Person kennt nicht den Empfänger und auch das zentrale Warenlager hat geschlossen. Generell ist der Campus aufgrund der späten Uhrzeit leer und es sind keine Entscheider erreichbar. Als die Person abgewiesen wird, wurde diese lauter und beschimpfte das Sicherheitspersonal. Nach einer kurzen Diskussion ging die Person zurück zu dem... - Mitarbeiterkonzept Die GSI muss erkennen können, welche Maßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags ergreift, um die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Sicherheits- und Servicekräfte langfristig zu binden. Genauer beschrieben, worauf es hier den Auftraggebern ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 7-10.

Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf Grundprinzip und Einzelabrufe Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3). Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken. Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden. Leistungsebenen Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG. Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen. Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend. Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht. Abrufverfahren und Reaktionszeiten Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3). Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an. Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen. Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen. Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform. Flexibilität und Leistungsänderungen Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann: - FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus), - die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben, - Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6, - Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert. Zusatz- und Sonderleistungen Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3). Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung

GSI-Campus, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

FAIR-Anlage (angrenzend), Planckstr. 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Betriebshof und Gästehaus "Steinhaus", Messeler Parkstraße 121, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Heckbüro und Heckhalle, Messeler Parkstraße 136, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Außenstelle Borsigstraße (Mietobjekt - entfällt voraussichtlich Mitte 2027), Borsigstraße 9-11, Darmsatdt, 64291, Darmstadt, Germany

Hauptlager Weiterstadt (Mietobjekt), Carl-Zeiss-Straße 5, Weiterstadt, 64331, Darmstadt-Dieburg, Germany

Nebenlager Pfungstadt (Mietobjekt), Werner-von-Siemens-Str. 29-31, Pfungstadt, 64319, Darmstadt-Dieburg, Germany

Kläranlage (ca. 200 m vom Campus), Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities2

Lots1

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No procedure-level award criteria recorded.

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