Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice
74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg, Limburg, 65549, Limburg-Weilburg, Germany
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Vergabe und Tariftreuegesetz sind bei Vergaben von von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert die Schwellenwerte nach Satz 1 erreicht oder überschreitet, die §§ 4 bis 10, 13 und 18 bis 20 HVTG anzuwenden. D.h. 1. Bei öffentlichen Aufträgen sind die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten. Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung. Leistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu zahlen, das in einer nach Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. (§ 4 Abs. 1 u. 2 HVTG) Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil. 2. Nachunternehmer Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette). (2) Das beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzen, die bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben. (3) Das beauftragte Unternehmen hat für alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: 1. Name und Anschrift des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens, 2. bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer- und Dienstleistungen die Vorlage der Verpflichtungserklärung und 3. für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist.( § 5 HVTG) 4. Nachweise und Kontrollen Es gelten die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gem. §§ 18 und 20 HVTG Vertragsstrafen nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz: 1) Verstößt der AN schuldhaft gegen eine der folgenden Verpflichtungen, wird eine Vertragsstrafe fällig: a) die Verpflichtung zur Tariftreue und zur Zahlung des maßgeblichen Mindestentgelts nach Maßgabe des HVTG 2026 und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, b) die Nachweis-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten, c) die Zustimmungs- und Mitteilungspflichten sowie die Begrenzung der Nachunternehmerkette Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Verstöße seiner Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen nach dem HVTG 2026 wie für eigenes Verschulden, soweit er sich dieses nach § 278 BGB zurechnen lassen muss. (2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags je Verstoß. Bei mehreren Verstößen ist die Vertragsstrafe auf insgesamt 10 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags begrenzt (§ 20 Abs. 1 HVTG 2026).
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt. Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur Derzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten. Es soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.
74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg, Limbrug, 65549, Limburg-Weilburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#