Verwertung vonSperrmüll aus dem Burgenlandkreis
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Key information
Overview
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von unberaubten Sperrmüll aus der mobilen Sammlung (Abrufsammlung) aus dem Burgenlandkreis.
Der Standort der vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) muss sich in einem Umkreis von max. 25 km (kürzeste, mit einem beladenen Sammelfahrzeug befahrbare Straßenverbindung) vom Standort des Auftraggebers (Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf) befinden., DEE08, Germany
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieteranfragen müssen bis zum 12.11.2025, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 10a Abs. 6 Nr. 1 VOB/A-EU beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umschlagstelle oder Verwertungsanlage), ggf. den Weitertransport und die Verwertung des im Rahmen einer mobilen Sammlung (Abrufsammlung) erfassten unberaubten Sperrmülls aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.
Der Standort der vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) muss sich in einem Umkreis von max. 25 km (kürzeste, mit einem beladenen Sammelfahrzeug befahrbare Straßenverbindung) vom Standort des Auftraggebers (Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf) befinden., DEE08, Germany