Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027

18 days left
Estimated value—
Deadline18 days left2 Nov 2026, 22:59
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
2 Nov 2026, 22:59
CPV codes
90610000 - Street-cleaning and sweeping services90612000 - Street-sweeping services90620000 - Snow-clearing services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
6 Oct 2026, 22:00

Overview

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag für die Ausführung von Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zunächst um 1 Jahr und im Anschluss daran um 1 weiteres Jahr zu verlängern (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die jeweilige Verlängerungsoption wird wirksam, wenn der Auftraggeber sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.

Campus GSI, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Gästehaus, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

ehemalige Kläranlage, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

GSI Steinhaus (Gästehaus), Messeler-Parkstraße 121, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Der Auftraggeber beabsichtigt, das Mietverhältnis für den Standort Borsigstraße 9/11 voraus-sichtlich Mitte 2027 zu beenden. Die Winterdienstleistungen für diesen Standort werden da-her voraussichtlich nur bis zum Ende der Winterperiode 2026/2027 (ab Leistungsbeginn 01.01.2027) benötigt und entfallen anschließend., Borsigstraße 9 und 11, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

gemietetes Lager, Werner-von-Siemens-Str. 29 und 31, Pfungstadt, 64319, Darmstadt-Dieburg, Germany

Campus FAIR, Planckstr. 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEDY6N11XV1# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform. Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO). ________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). _________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. _________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: 100 % Preis

A. Ziele der Leistungserbringung Die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie der Winterdienst dienen zur Erhaltung des vom Auftraggeber gewünschten Standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes seiner Liegenschaft unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrssicherheit. Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und ggf. Verfahren) und nach den gültigen Richtlinien bzw. nach den Erfordernissen und Pflegeanweisungen durchgeführt. B. Regeln, Hinweise und Informationen für die Leistungsausführung I. Allgemeine Beschreibung und Bestimmungen Es müssen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Auffahrten, Großflächen auf den Werken, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen und Müllstationen und öffentlichen Gehwege, sowie der Anschlussstraßen verkehrssicher von Schnee und Eis geräumt bzw. mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln gestreut werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Festlegungen in den von ihm zur Erbringung der Leistung erstellten Räum- und Streuplänen während der winterlichen Einsatzzeit in eigener Zuständigkeit, rund um die Uhr, witterungsabhängig, das Erfordernis eines Einzeleinsatzes zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers und/oder der Polizei/Feuerwehr Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat sich über die zu erbringenden Leistungen und örtlichen Verhältnisse in den Straßen und Liegenschaften des Einsatzgebietes genau zu informieren und sein Personal über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu belehren und in die entsprechenden Aufgaben einzuweisen. II. Straßenreinigung inkl. Entfernen von Unkraut und Grasbewuchs Das Reinigen von Verkehrsflächen dient im Einzelfall der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Verhinderung von Rutschgefahren z. B. Laubfall, starker Gras- und Kräuterwuchs), der Hygiene und der Ästhetik. Dabei sind die gesamten Verkehrsflächen zu reinigen. Dazu gehören: Straßenkehricht, Papiere, Kunststoffe, Dosen und ähnliche Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln. Laubfall ist abzukehren. Mechanische oder thermische Entfernung von Unkraut und Gras an Bordsteinkanten und Rinnen der Straßenflächen, Rinnen und Flächen (Ritzen zwischen den Pflastersteinen) der Parkplätze sowie Randsteine und Flächen der Gehwege. Heißarbeiten mit offener Flamme sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschließlich das Heißschaum-Verfahren sowie Heißwasser- und Heißdampfgeräte. Die Straßenreinigung wird in Absprache viermal jährlich durchgeführt. Zur winterlichen Glättebekämpfung aufgebrachtes Streugut ist zum Ende der Wintersaison abzukehren und aufzunehmen. Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden. III. Allgemeine Vorgaben zur Durchführung eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes Nutzung und Auswertung bestmöglicher Informationen über Wetterentwicklung oder Fahrbahnzustände. Verstärkte mechanische Schneeräumung, um möglichst viel Schnee und Eis mechanisch von der Straße zu entfernen und umso weniger auf physikalisch-chemischem Wege "wegtauen" zu müssen. Die Anwendung von Salzen mit hoher Tauwirksamkeit ermöglicht durch ein optimales Verhältnis zwischen getauter Eismenge und aufgebrachter Salzmenge eine Minimierung des Streusalzeinsatzes. Sehr wesentlich zur Salzmengenreduzierung ist die konsequente Anwendung von Feuchtsalz (FS 30), mit dem deutliche Salzeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Wirkung (schnellere Tauwirkung, längere Liegedauer, Wirksamkeit bei tiefen Temperaturen) erreicht werden können. Möglichst frühzeitiger Winterdiensteinsatz; je früher die Streuung erfolgt (vor Festfahren des Schnees) umso geringere Streumengen reichen aus. Optimierte und strategische Einsatzplanung, um im Bedarfsfall angepasst und schnell reagieren zu können. Ständig angepasste Streumengen im Einzelfall. Streusalz soll grundsätzlich wegeabhängig ausgebracht werden. Wenn größere Schneemengen beseitigt werden müssen, muss der Schnee verladen und an die dafür vorgesehenen und zugewiesenen Stellen in das Südgelände abtransportiert werden. Das Anhäufen von Schneemengen auf u. a. leeren Parkplätzen oder in Kurven ist nicht gestattet. Die fachgerechte Entsorgung von Winterdienstsplitt, Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut gehört zum Leistungsumfang. Der Auftragnehmer hat dieses fachgerecht und rechtskonform zu entsorgen und dabei die einschlägigen gesetzlichen und städtischen Bestimmungen, insbesondere die städtische Abfallsatzung zu beachten. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise hierfür sind unaufgefordert in Kopie dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis für die jeweiligen Leistungen, bei denen Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut anfällt, einzurechnen. IV. Winterliche Glättebekämpfung Die Glättebekämpfung auf Verkehrsflächen dient rechtlich der Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Bei einer Erststreuung ist im Regelfall mindestens 100 g/m2 Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 auszubringen. Aus Rechtsgründen sind zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes im Laufe des Einsatztages Kontrollfahrten ggf. Wiederholungsmaßnahmen oder fortlaufendes Streuen geboten. Der Auftragnehmer hat bei den kombinierten Reinigungs- und Winterdienstarbeiten das Wettergeschehen in seinem Einsatzgebiet zu beobachten. Sobald Glätte auftritt, sind die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich einzuleiten. Es ist Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat das Streugut zu beschaffen und in ausreichender Menge trocken einzulagern und vorzuhalten. Der Streuguteinsatz ist zu dokumentieren und nach Ende der Winterperiode dem Auftraggeber eine Aufstellung über den Verbrauch (in Tonnen) von Sand und Splitt vorzulegen. V. Schneeräumung und -streuung Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden LV

Campus GSI, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Gästehaus, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

ehemalige Kläranlage, Planckstraße 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

GSI Steinhaus (Gästehaus), Messeler-Parkstraße 121, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

Der Auftraggeber beabsichtigt, das Mietverhältnis für den Standort Borsigstraße 9/11 voraus-sichtlich Mitte 2027 zu beenden. Die Winterdienstleistungen für diesen Standort werden da-her voraussichtlich nur bis zum Ende der Winterperiode 2026/2027 (ab Leistungsbeginn 01.01.2027) benötigt und entfallen anschließend., Borsigstraße 9 und 11, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

gemietetes Lager, Werner-von-Siemens-Str. 29 und 31, Pfungstadt, 64319, Darmstadt-Dieburg, Germany

Campus FAIR, Planckstr. 1, Darmstadt, 64291, Darmstadt, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities2

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.