IT-Betriebs-, Support- und Sicherheitsleistungen für die ONTRAS Gastransport GmbH

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regimeontras-2026-0017OGONTRAS Gastransport GmbH
28 days left
Estimated value—
Deadline28 days left6 Nov 2026, 11:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
6 Nov 2026, 11:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support30200000 - Computer equipment and supplies72222300 - Information technology services72250000 - System and support services72253000 - Helpdesk and support services
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
6 Oct 2026, 16:04

Overview

IT-Betriebs-, Support- und Sicherheitsleistungen für die ONTRAS Gastransport GmbH

Maximilianallee 4, Leipzig, 04129, Leipzig, Germany

Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle im Bewerbungsbogen benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit (Vergabeplattform eVergabe.de) elektronisch in Textform einzureichen. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann: 1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2) Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3) Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4) Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5) Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6) Mehrfachbewerbungen, bei denen Unternehmen an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachbewerbungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft; 7) Zwingende Angabe zur Art der Bewerbung (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft): Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Folgenden anders angegeben: Punkt 1 mit Ausnahme von Punkt 1.5, 1.6, 1.7, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft auszufüllen ist, Punkt 2 mit Ausnahme von Punkt 2.1, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemein-schaft auszufüllen ist, Punkt 4 und Punkt 5. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. 8) Zwingend Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen mit den nach folgenden Teilen erforderlichen Informationen vorzulegen: Punkt 1.1, 1.3, 1.5. 1.6 und 1.7, Punkt 2 und 3 - soweit der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung eingesetzt wird (Eignungsleihe), Punkt 4 sowie Punkt 5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (siehe Formblatt), bei denen eine Eignungsleihe vorliegt, sind zwingend unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 9) Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter bestätigt verbindlich mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mittels Eigenerklärung, unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen beiliegenden Formblatts, dass dieser/diese nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört/gehören. Mit dem Bewerbungsbogen ist zwingend das Formblatt "Eigenerklärung Russlandbezug" vollständig ausgefüllt und vom Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. 10) Die Eigenerklärung (Formblatt Vertraulichkeitsverpflichtung für das Verfahren) ist mit dem Teilnahmeantrag in Textform mittels elektronischer fortgeschrittener Signatur der vertretungsberechtigten Person bzw. des bevollmächtigen Vertreters für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet als pdf-Dokument zu übersenden. 11) Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine aktuelle Creditreform-Auskunft vorzulegen. Die Auskunft darf zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als der 31.08.2026 sein. 12) Im Bewerbungsbogen sind folgende Abschlusserklärungen mittels Eigenerklärung zu bestätigen: a) Nichtvorliegen einer Insolvenz des Unternehmens, eines Insolvenzgrundes i.S. §§ 17, 19 InsO oder eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen über dessen Vermögen b) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB c) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG und/oder rechtskräftig festgestellten Vergabeverstößen gem. § 24 LkSG e) Bestätigung, dass sich der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dessen/deren Nachunternehmer an die Vorgaben gemäß Geschäftspartner-Verhaltenskodex der ONTRAS Gastransport GmbH halten (Dokument siehe Download-Bereich der ONTRAS-Website) f) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns gem. AEntG bzw. MiLoG g) Nichtvorliegen von gesellschafts-/konzernrechtlicher oder personeller Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. h)Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit der im Bewerbungsbogen gemachten Angaben und ist sich bewusst, dass eine falsche Angabe i. d. R. den Ausschluss aus dem Bewerber-/Bieterkreis zur Folge hat. i) Unverzügliche schriftliche Information des Auftraggebers bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmean-trags oder nach Abgabe eines Angebots j) Anerkennung der Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie der Vergabeunterlagen k)Der Bewerber erklärt sich bereit, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen geeignete Nachweise zur Bestätigung der vorstehenden Eigenerklärungen vorzulegen.

Das Los Standard-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb zentraler IT-Infrastruktur- und Plattformservices für die Auftraggeberin. Die Leistungen werden als integrierte Betriebsleistungen erbracht und bilden die technologi-sche Grundlage für den Betrieb einer Vielzahl geschäftlicher IT-Anwendungen sowie der damit verbundenen Infrastrukturkomponenten. Das Los umfasst hierbei insbesondere Leistungen der Rechenzentrumsinfrastruktur, der Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur, der Applikati-onsplattformen sowie des technischen Applikationsbetriebs. Die im Scope befindlichen Systeme, Plattformen und Anwendungen werden den Bewerbern in der Angebotsphase in Form eines detaillierten Servicekatalogs sowie ergänzender Inventar- und Architekturunterlagen bereitgestellt. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungsstufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Der konkrete Leistungsumfang kann dabei je nach Anwendung, Plattform oder Infrastrukturkomponente unterschiedlich ausgestaltet sein. Für die Leistungserbringung stellt der Auftrag-nehmer die erforderlichen Betriebsplattformen, Infrastrukturkomponenten sowie Management- und Überwachungswerkzeuge bereit und gewährleistet deren Betrieb gemäß den vereinbarten Service Levels. Die Leistungen umfassen zudem die Betriebsführung der erforderlichen Infrastrukturdomänen. Hierzu gehören insbesondere: Rechenzentrum, Server, Virtualisierung, Container-Plattformen, Speicherung, Datensicherung und Wiederherstellung, Archivierung, Netzwerk und Konnektivität, Basis-Kommunikationsdienste und technische Applikationsplattformen. Die Leistungen werden auf Basis definierter Qualitätsstufen und Service Level Agreements erbracht. Hierbei sind hochverfügbare, sichere und standardisierte Betriebsverfahren anzuwenden. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Leistungen der Kern-IT, Security Operations Center-Leistungen, nutzernahe Arbeitsplatzservices sowie Service-Desk- und Vor-Ort-Support-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden. Die jeweiligen Schnittstellen werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.

Leipzig, 04129, Leipzig, Germany

1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren: 1. Stufe - formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; 2. Stufe - Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien - siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100%. Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber für ein Los die Höchstzahl von fünf übersteigt, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Auswahlkriterien. Je Los werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit erfolgt ein dokumentierter Losentscheid. 13. Es ist jeweils ein Bewerbungsbogen für das angebotene Los einzureichen. Die Abgabe eines Angebots für Los 2 (Kern-IT Services) oder Los 5 (Security Operations Centre) ist jeweils ausschließlich als Einzelangebot zulässig. Ein Angebot für Los 2 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 5 oder eines anderen Loses aus. Ein Angebot für Los 5 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 2 oder eines anderen Loses aus. Die Lose 1, 3 und 4 können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander angeboten werden. Es ist dennoch jeweils ein eigener Bewerbungsbogen für diese Lose einzureichen. Angaben zu den zulässigen Loskombinationen unter Ziffer 1.2 des jeweiligen Bewerbungsbogens und Ziffer 2.20 der Angebotsbedingungen.

Das Los Kern-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb derjenigen IT-Infrastruktur-, Plattform- und Basisdienste, die für die Aufrechterhaltung geschäftskritischer und regulatorisch relevanter IT-Funktionen sowie fachlicher Systeme der Auftraggeberin erforderlich sind. Die Leistungen des Loses unterscheiden sich von den Leistungen des Loses Standard-IT durch erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Sicherheit, Integrität, Nachvollziehbarkeit und regulatorischer Steuerbarkeit. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungs-stufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. ONTRAS behält sich vor, für einzelne oder mehrere Leistungen dieses Loses die Leistungser-bringung ganz oder teilweise aus einer durch ONTRAS beigestellten Rechenzentrumsumge-bung am Standort der ONTRAS oder an einem von ONTRAS bestimmten Standort vorzuge-ben. Der Auftragnehmer hat sein Betriebsmodell so auszurichten, dass die betreffenden Leis-tungen auch unter Nutzung der beigestellten Rechenzentrumsinfrastruktur erbracht werden können. Die Beistellung der Rechenzentrumsumgebung ändert die Betriebs-, Service- und Ergebnisverantwortung des Auftragnehmers für die ihm übertragenen Leistungen nicht. Die konkrete Abgrenzung zwischen beigestellter Infrastruktur, Betriebsverantwortung, Mitwirkungsleistun-gen und Verantwortlichkeiten wird in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen, technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen zu schaffen und in seinem Leis-tungs- und Betriebskonzept zu berücksichtigen. Sofern Anwendungen oder Infrastrukturkomponenten besonderen regulatorischen Anforderun-gen unterliegen, sind diese entsprechend den jeweils geltenden Sicherheits-, Dokumentations- und Nachweispflichten zu betreiben. Die Leistungen werden auf Basis definierter Service-Level-Agreements sowie ergänzender Sicherheits- und Betriebsanforderungen erbracht. Für ausgewählte Leistungen können erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Wiederanlaufzeiten und Betriebsbereitschaft gelten. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Anwenderarbeitsplätze, Service-Desk-Leistungen sowie Security-Operations-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.

Leipzig, 04129, Leipzig, Germany

1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren: 1. Stufe - formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; 2. Stufe - Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien - siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100%. Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber für ein Los die Höchstzahl von fünf übersteigt, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Auswahlkriterien. Je Los werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit erfolgt ein dokumentierter Losentscheid. 13. Es ist jeweils ein Bewerbungsbogen für das angebotene Los einzureichen. Die Abgabe eines Angebots für Los 2 (Kern-IT Services) oder Los 5 (Security Operations Centre) ist jeweils ausschließlich als Einzelangebot zulässig. Ein Angebot für Los 2 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 5 oder eines anderen Loses aus. Ein Angebot für Los 5 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 2 oder eines anderen Loses aus. Die Lose 1, 3 und 4 können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander angeboten werden. Es ist dennoch jeweils ein eigener Bewerbungsbogen für diese Lose einzureichen.

Das Los Managed Workplace umfasst sämtliche Leistungen zur Bereitstellung, Verwaltung und Unterstützung der von den Anwendern der Auftraggeberin genutzten digitalen Arbeitsplatzaus-stattung. Die IT-Arbeitsplatzausstattung umfasst insbesondere Endgeräte wie Desktop-PCs, Notebook-PCs, Tablets, Smartphones sowie weitere mobile und stationäre Endgeräte. Darüber hinaus umfasst sie die für die Nutzung dieser Endgeräte erforderlichen Peripheriegeräte wie Monitore, Dockingstationen, Druck- und Scanlösungen, Konferenz- und Medientechnik, Zubehörkomponenten sowie weitere Arbeitsplatzausstattungen. Die Mengengerüste der im Scope befindlichen Endgeräte und Peripheriekomponenten werden den Bewerbern im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in Form detaillierter Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nahezu den vollständigen Lebenszyklus der IT-Arbeitsplatzausstattung. Hierzu gehören insbesondere: Planung und Standardisierung, Beschaffung, Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme, Softwareverteilung, Asset Management, Geräteverwaltung, Betrieb, Wartung, Austausch, Umzugsleistungen, Rücknahme und Entsorgung. Darüber hinaus umfasst das Los die für die Nutzung der Endgeräte erforderlichen Arbeitsplatzservices. Diese beinhalten insbesondere Leistungen für Betriebssysteme, Standardsoftware, Client-Management, Endpoint-Konfigurationen, mobile Arbeitsplätze sowie weitere nutzernahe Arbeitsplatzfunktionen. Bestandteil des Loses sind ebenfalls Leistungen für die Bereitstellung und den Betrieb moderner Kommunikations- und Kollaborationsarbeitsplätze. Hierzu zählen insbesondere Funktionen für elektronische Kommunikation, Zusammenarbeit, digitale Meetings sowie weitere Arbeitsplatzservices, die zur täglichen Zusammenarbeit der Mitarbeiter erforderlich sind. Die Leistungen werden für unterschiedliche Nutzergruppen und Anforderungsprofile erbracht. Die hierfür maßgeblichen Serviceklassen, Qualitätsstufen und Service Level Agreements wer-den im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbringern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind zentrale Rechenzentrumsleistungen, zentrale Netzwerkleistungen, das Identitätsmanagement, Security Operations sowie die zentrale Service-Desk-Funktion, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.

Leipzig, 04129, Leipzig, Germany

1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren: 1. Stufe - formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; 2. Stufe - Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien - siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100%. Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber für ein Los die Höchstzahl von fünf übersteigt, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Auswahlkriterien. Je Los werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit erfolgt ein dokumentierter Losentscheid. 13. Es ist jeweils ein Bewerbungsbogen für das angebotene Los einzureichen. Die Abgabe eines Angebots für Los 2 (Kern-IT Services) oder Los 5 (Security Operations Centre) ist jeweils ausschließlich als Einzelangebot zulässig. Ein Angebot für Los 2 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 5 oder eines anderen Loses aus. Ein Angebot für Los 5 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 2 oder eines anderen Loses aus. Die Lose 1, 3 und 4 können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander angeboten werden. Es ist dennoch jeweils ein eigener Bewerbungsbogen für diese Lose einzureichen.

Das Los Service Desk & operative Service-Integration umfasst die Erbringung zentraler Anwenderunterstützungs- und Service-Management-Leistungen für die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt den zentralen Single Point of Contact für die Anwender der Auftragge-berin bereit und verantwortet die Annahme, Bearbeitung, Steuerung und Nachverfolgung von Serviceanfragen, Störungen und weiteren Vorgängen gemäß den vereinbarten Prozessen. Die Leistungserbringung erfolgt hierbei grundsätzlich unter Nutzung der durch die Auftraggeberin bereitgestellten Systeme für IT-Service-Management. Die Leistungen werden für sämtliche im Scope befindlichen IT-Services erbracht. Dies umfasst sowohl Leistungen der durch den Auftragnehmer selbst erbrachten Lose als auch Leistungen weiterer Auftragnehmer sowie Leistungen interner Organisationseinheiten der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Service Desk, Incident Management, Service Request Management, Kommunikationsleistungen gegenüber Anwendern, Ticket-Koordination, Eskalationsmanagement, Knowledge Management, Reporting, Service-Level-Überwachung und operative Service Integration. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die operative Steuerung und Koordination der an der Leistungserbringung beteiligten Leistungspartner. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung definierter Übergabepunkte, die Nachverfolgung losübergreifender Vorgänge sowie die Sicherstellung eines für die Anwender konsistenten Serviceerlebnisses. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind die fachliche Betriebsverantwortung für Infrastruktur-, Platt-form-, Arbeitsplatz- oder Security-Leistungen sowie strategische Steuerungsaufgaben der Auftraggeberin.

Leipzig, 04129, Leipzig, Germany

1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren: 1. Stufe - formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; 2. Stufe - Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien - siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100%. Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber für ein Los die Höchstzahl von fünf übersteigt, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Auswahlkriterien. Je Los werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit erfolgt ein dokumentierter Losentscheid. 13. Es ist jeweils ein Bewerbungsbogen für das angebotene Los einzureichen. Die Abgabe eines Angebots für Los 2 (Kern-IT Services) oder Los 5 (Security Operations Centre) ist jeweils ausschließlich als Einzelangebot zulässig. Ein Angebot für Los 2 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 5 oder eines anderen Loses aus. Ein Angebot für Los 5 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 2 oder eines anderen Loses aus. Die Lose 1, 3 und 4 können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander angeboten werden. Es ist dennoch jeweils ein eigener Bewerbungsbogen für diese Lose einzureichen.

Das Los Security Operations Center umfasst Leistungen zur Überwachung, Analyse, Erken-nung und Behandlung sicherheitsrelevanter Ereignisse innerhalb der IT-Landschaft der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt die für die Erkennung potenzieller Sicherheitsvorfälle erforderlichen Betriebs- und Analyseleistungen bereit und unterstützt die Auftraggeberin bei der fortlaufenden Ver-besserung ihres Sicherheitsniveaus. Die Leistungen werden für die im Scope befindlichen Systeme, Anwendungen, Plattformen, Netze und Endpunkte der Auftraggeberin erbracht. Der genaue Umfang der einbezogenen Systeme und Datenquellen wird im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Security Monitoring, Erkennung und Bewertung von Sicherheitsereignissen, Eskalation von Sicherheitsvorfällen, Schwachstellenbezogene Unterstützungsleistungen, Forensische Unterstützungsleistungen, Sicherheitsreporting. Die Leistungen werden kontinuierlich erbracht und schließen die Identifikation, Bewertung und Eskalation sicherheitsrelevanter Ereignisse gemäß definierter Reaktions- und Eskalationsverfahren ein. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei der Bewertung neuer Bedrohungen sowie bei der Weiterentwicklung der für die Sicherheitsüberwachung eingesetzten Prozesse, Regeln und Betriebsverfahren.Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Prozessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollständig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchronisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieser Lose sind die operative Durchführung von Infrastrukturänderungen, die Administration von Zielsystemen sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sicher-heitsmaßnahmen innerhalb der fachlichen Zuständigkeit anderer Auftragnehmer. Diese ver-bleiben bei den jeweils verantwortlichen Leistungserbringern.

Leipzig, 04129, Leipzig, Germany

1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren: 1. Stufe - formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; 2. Stufe - Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien - siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100%. Sofern für ein Los mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Auswahlkriterien. Je Los werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber für ein Los die Höchstzahl von drei, erfolgt die Auswahl der Bewerber für dieses Los durch ein transparentes und dokumentiertes Auswahlverfahren. Bei Punktgleichheit erfolgt ein dokumentierter Losentscheid. 13. Es ist jeweils ein Bewerbungsbogen für das angebotene Los einzureichen. Die Abgabe eines Angebots für Los 2 (Kern-IT Services) oder Los 5 (Security Operations Centre) ist jeweils ausschließlich als Einzelangebot zulässig. Ein Angebot für Los 2 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 5 oder eines anderen Loses aus. Ein Angebot für Los 5 schließt die gleichzeitige Abgabe eines Angebots für Los 2 oder eines anderen Loses aus. Die Lose 1, 3 und 4 können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander angeboten werden. Es ist dennoch jeweils ein eigener Bewerbungsbogen für diese Lose einzureichen.

Contracting authorities1

Lots5

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No procedure-level award criteria recorded.

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