Vergabeverfahren zum Erwerb einer Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank
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Key information
Overview
Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend auch "Bundesbank" oder "Auftraggeberin" genannt) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat Verfassungsrang als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Ihre Zentrale befindet sich in Frankfurt am Main und steht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Kernaufgaben sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution. Mit dem Ende der Nutzungsdauer der bisherigen Zentrale und einer interimistischen Unterbringung in angemieteten Flächen ergibt sich für die Bundesbank die Notwendigkeit, eine moderne, repräsentative und zukunftsfähige Liegenschaft für die künftige Zentrale der Bundesbank zu erwerben. Der Erwerb der Liegenschaft auf der Grundlage eines noch zu verhandelnden Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung (Bauträgervertrag mit endfälliger Zahlung zum Festpreis) (auch "Kaufvertrag" genannt) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es ist derzeit vorgesehen, dass die Zuschlagserteilung und die notarielle Beurkundung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern von der Bundesbank als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Ziel der Beschaffung ist die Bündelung der Arbeitsplätze der Zentrale in einer Liegenschaft und die Abbildung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Funktionen in einem Ensemble, das architektonisch und funktional den besonderen Anforderungen der Bundesbank entspricht. Nach derzeitigem Stand sind die Anforderungen der Bundesbank in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble umzusetzen. Eine Änderung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möglich. In der Liegenschaft sind Flächen für verschiedene Sonderfunktionen zu integrieren. Hierzu zählen nach aktuellem Stand beispielsweise ein differenziertes Konferenz- und Besprechungsangebot, eine umfassende Betriebsgastronomie (einschließlich Vorstandsgastronomie), Flächen für Fahrbereitschaft und Logistik sowie Sicherheitszentralen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sonderfunktionen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entfallen, geändert werden oder andere Sonderfunktionen hinzukommen. Zur Umsetzung der Anforderungen kommt sowohl ein Neubau als auch eine Kernsanierung eines bestehenden Gebäudes oder eine Kombination hieraus in Betracht. Die Abnahme und Übergabe der vertragsgemäß hergestellten Liegenschaft durch die Bundesbank muss nach aktueller Planung spätestens sieben Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgen (Meilenstein). Die zeitlichen Vorgaben und die Meilensteine können sich im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Vorgaben ist im Laufe des Verhandlungsverfahrens für alle Meilensteine vorgesehen. Nach § 2 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Auswahlgebiet, in welchem die verfahrensgegenständliche Liegenschaft liegen muss, ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit der sicherheitsbedingten Ausnahme der Bereiche des Flughafenareals und der nahegelegenen Gateway Gardens (Gemarkung 0518). Das Auswahlgebiet ergibt sich aus der Unterlage Auswahlgebiet (Anlage 1) und ist bei der Wahl des Standortes zwingend einzuhalten. Bei Widersprüchen hinsichtlich des Auswahlgebietes zwischen der Beschreibung in den übrigen Vergabeunterlagen und Anlage 1 gilt Anlage 1 vorrangig. Werden Grundstücke und/oder Liegenschaften angeboten, die sich ganz oder teilweise außerhalb des Auswahlgebietes befinden, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Liegenschaft muss auf einem Grundstück im Auswahlgebiet hergestellt werden, über welches der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Zuschlagsfall zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung rechtssicher verfügen und der Bundesbank Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück frei von nicht übernommenen Belastungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere des Grundstückskaufvertrages und seiner Anlagen verschaffen kann. Der Grundstückskaufvertrag und die Anforderungen an das Grundstück sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen in der Verhandlungsphase und können sich noch ändern. Von den Bewerbern bzw. den Bietern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Erklärungen zum Grundstück abzugeben, aus denen sich je nach Verfahrensstufe immer konkreter ergibt, ob das angebotene Grundstück die Anforderungen der Bundesbank erfüllt. Welche Unterlagen diesbezüglich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Liegenschaft mit der noch zu errichtenden oder umzubauenden Immobilie muss die Anforderungen der Bundesbank erfüllen, die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung, im Raum- und Funktionsprogramm sowie den jeweils näher definierten Ausstattungs- und Nutzungsvorgaben aufgeführt sind. Diese Unterlagen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen, die ausschließlich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist möglich. Damit die Bewerber bewerten können, ob sie die Anforderungen - ggf. mit Konsortialpartnern und/oder Nachunternehmern und/oder Eignungsgebern erfüllen können, ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb eine Informative Leistungsbeschreibung beigefügt. Hierin sind ausgewählte wesentliche Anforderungen der Auftraggeberin aufgeführt.
Stadtgebiet Frankfurt am Main mit Ausnahme des nachfolgenden Bereichs: Alle in der Gemarkung 0518 "Flughafen" belegenen Flurstücke. Dieses Gebiet umfasst neben dem Flughafenareal auch das Gebiet "Gateway Gardens"., Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MQEH# 1) Die Auftraggeberin führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den a) in der Bekanntmachung sowie im weiteren Verfahren b) im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Link abgerufen werden. Die Bewerber/Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen in jedem Fall unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. 3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers", im weiteren Verfahren "Holschuld des Bieters"). Die Auftraggeberin kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 4) Da die Auftraggeberin gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollten Auskünfte bis spätestens 10 Tage vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist angefordert werden. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden anonymisiert beantwortet. 5) Die Auftraggeberin hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden und können über das Vergabeportal abgerufen werden. 6) Die von Auftraggeberin für das Verfahren vorgenommene Zeitplanung für das weitere Verfahren verschiebt sich angesichts der Verlängerung der Bewerbungsfrist entsprechend. Die Teilnahmebedingungen enthalten eine Übersicht der angepassten geplanten weiteren Daten für dieses Verfahren. 7) Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge"/"Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote oder Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. 8) Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber/Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu die Auftraggeberin zu informieren. 9) Soweit vom Bewerber/Bieter ggf. auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 10) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). Ebenso werden die Bieterinformationsveranstaltung und alle Verhandlungen ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Alle Bewerber/Bieter müssen selbst sicherstellen, an diesen Terminen gewinnbringend teilnehmen zu können und ggf. einen Dolmetscher hinzuziehen. 11) Die Eignungskriterien sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Allerdings lassen sich an der dafür vorgesehenen Stelle nicht alle eignungsrelevanten Anforderungen angemessen darstellen. Ergänzend wird auf folgende weiteren, eignungsrelevanten Anforderungen hier hingewiesen: 11a) Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft in ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ihr rechtskräftig bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Diese Erklärungen sind anhand der Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 8) abzugeben, die den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. 11b) Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, einzelne Leistungen nicht im/in eigenen Unternehmen auszuführen, sind die Leistungsbereiche anzugeben. Hierfür ist anhand des Teilnahmeantrags (Vordruck 1) zu erklären, welche Teile der Leistung nicht im eigenen Unternehmen ausgeführt werden und sofern dieser nicht ausreicht, eine eigene Anlage beizufügen. Vordruck 1 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. 11c) Wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich zusätzlich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist er nicht nur verpflichtet, anhand des Teilnahmeantrags (Vordruck 1) zu erklären, welche Teile der Leistung nicht im eigenen Unternehmen ausgeführt werden, sondern muss außerdem - soweit für die Eignungsprüfung auf die Eignung des Nachunternehmers oder eines Eignungsgebers verwiesen wird - angeben, von welchem Unternehmer diese ausgeführt werden sollen (ggf. Ergänzung auf Beiblatt). In diesem Fall ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung (Vordruck 9) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Auch Vordruck 9 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. 11d) Außerdem muss jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Nachunternehmer und Eignungsgeber eine umfassende Eigenerklärung zu Russlandsanktionen, zu Drittsaatensubventionen und Staatenliste sowie zur Finanzsanktionsliste mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Vordrucks 6 einreichen. Der Vordruck 6 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. 12) Bewerber und Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Grundstückserklärung für jedes von ihm/ihr angebotene Grundstück unter Verwendung des Vordrucks 2 einreichen. Sofern er/sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht Eigentümer des Grundstücks/der Grundstücke ist, hat er/sie eine Grundstückserklärung des Fremdeigentümers unter Verwendung des Vordrucks 3 einzureichen. Die Vordrucke 2 und 3 sind Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. 13) Darüber hinaus sind alle Bewerber und Bewerbergemeinschaften verpflichtet, bereits mit dem Teilnahmeantrag zu jedem der von ihm/ihr angebotenen Grundstücke eine Eigenerklärung zur bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit anhand des beigefügten Vordrucks 4 einzureichen, die Aufschluss über die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines auf den benannten Grundstücken zu errichtendes oder umzubauendes Gebäudes geben soll. Der Vordruck 4 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Ergänzend zu den Ausführungen zur Beschreibung des Auftrags ist darauf hinzuweisen, dass die nur auf das Wesentliche beschränkten Informationen in der Informatorischen Leistungsbeschreibung ergänzt und vervollständigt werden durch die detaillierten Anforderungen, die erst in der Funktionalen Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen sowie den übrigen Vergabeunterlagen aufgeführt werden, die den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Fortschreibung, Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen der Bundesbank im Rahmen des Vergabeverfahrens ist möglich, auch können beschriebene Leistungen sich ändern, entfallen oder weitere Leistungen hinzutreten. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gelten erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Resilienz und Betrieb. Die Anforderungen an die Schutzbedürftigkeit umfassen eine gestufte Sicherheitsarchitektur bis hin zu hochgesicherten Bereichen. Diese Vorgaben werden mit den Vergabeunterlagen konkretisiert und den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Sie werden die Phase der Planung und der Realisierung sowie Grundriss, Erschließung, Fassaden- und Türsysteme sowie die technische Ausstattung nachhaltig prägen und gehen über das Marktübliche einer Standardbüroimmobilie hinaus. Die Bundesbank behält sich auch im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft vor, ausgewählte Leistungen selbst bzw. durch von ihr beauftragte Unternehmen auszuführen, insbesondere, wenn dies aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich ist ("Beistellung von Leistungen"). Für andere Leistungen ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer auf Vertragspartner der Bundesbank zurückgreift ("Rahmenvertragspartner"). Diese Angaben sind in den Vergabeunterlagen, die den Bietern überreicht werden, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, enthalten, insbesondere in der Funktionalen Leistungsbeschreibung. Das Finanzierungsrisiko für die Errichtung bzw. Sanierung sowie die Vorfinanzierung der angebotenen Liegenschaft und der Bauarbeiten für die schlüsselfertige Herstellung der Immobilie nach Maßgabe des Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Dieser hat dafür einzustehen, dass die Finanzierung über die gesamte Vertragsdauer gesichert ist und hat dies der Bundesbank auf Anfrage nachzuweisen. Die Anforderungen an das finanzierende Kreditinstitut bzw. den Kreditversicherer sind in der Unterlage Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen (Vordruck 7) aufgeführt. Welche Angaben und Nachweise hierzu bereits mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. einzureichen sind, ergibt sich zudem aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen ist. Die Auftraggeberin ist berechtigt, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit Aufklärung und weitere Nachweise zu verlangen. In der Angebotsphase müssen die Bieter u.a. den konkreten Nachweis einer projektbezogenen Finanzierung erbringen. Die Einzelheiten zu Form, Umfang, Inhalt und Nachweisführung für die Finanzierung - sowie das Sicherheiten- und Versicherungskonzept - ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Angebotsphase. Zudem werden die Anforderungen an die Finanzierung im Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung vorgegeben. Ein Wechsel der Finanzierungsstruktur bzw. finanzierenden Institute bzw. Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstitute ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden, zulässig, wenn die Auftraggeberin zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das neue finanzierenden Kreditinstitut oder der neue Kreditversicherer die Anforderungen der Vergabeunterlagen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt oder der Wechsel nicht vergaberechtskonform erfolgen kann. Dies gilt entsprechend für die Anpassung der erforderlichen Finanzierungshöhe an die Angebotsstruktur des jeweiligen Bieters einschließlich der Struktur der Sicherheiten. Maßstab für die durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind die in den Vergabeunterlagen niedergelegten Anforderungen, Vorgaben und Bestimmungen. Diese definieren insbesondere den Leistungsgegenstand, die wesentlichen Funktionen und Sondernutzungen, die besonderen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsanforderungen, optionale Leistungen sowie die Rahmenbedingungen und Eckdaten des Vorhabens. Im Rahmen des Vergabeverfahrens können sich Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben. Die Vergabeunterlagen können sich insbesondere im Hinblick auf den konkretisierten Bedarf der Bundesbank im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass bestimmte, in der Funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungen (z.B. bestimmte Bereiche für Sonderfunktionen) nicht in der aus-geschriebenen Liegenschaft abgebildet werden müssen, sondern separat außerhalb dieses Vergabeverfahrens durch die Bundesbank realisiert werden. Durch Änderungen der Vergabeunterlagen wird kein Anspruch ausgeschiedener Bewerber oder Bieter auf (erneute) Beteiligung im Vergabeverfahren begründet. Dies gilt auch im Hinblick auf Änderungen der Regelungen des Kaufvertragsentwurfs und die Termine im Vergabeverfahren und zur Übergabe der Liegenschaft. Festgelegte Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien sind zwingend einzuhalten. Hier ist keine Abweichung zulässig, auch nicht im Rahmen des indikativen Angebotes. Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Stadtgebiet Frankfurt am Main mit Ausnahme des nachfolgenden Bereichs: Alle in der Gemarkung 0518 "Flughafen" belegenen Flurstücke. Dieses Gebiet umfasst neben dem Flughafenareal auch das Gebiet "Gateway Gardens"., Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, Germany