Medizinische Versorgung Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung Hessen

CN-GEN-LIGHTContract notice – general directive, light regimevg-0437-2026-0276L-Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
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Deadline27 days left3 Nov 2026, 11:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
3 Nov 2026, 11:00
CPV codes
85140000 - Miscellaneous health services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-LIGHTContract notice – general directive, light regime
Estimated value
—
Publication date
2 Oct 2026, 06:59

Overview

Medizinische Versorgung der Flüchtlinge am Standtort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH)

Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) Büdingen, Orleshäuser Straße 26, Büdingen, 63654, Wetteraukreis, Germany

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das HLKA unterziehen zu können. Der Auftragnehmer darf nur Personal ensetzen, welches in diese Überprüfung eingewilligt hat und bei dem nach Überprüfunge keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. Mit dem Angebot ist zusätzlich eine Erklärung bzgl. wettbewerbsbeschränkender Absprachen und Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz) einzureichen. HINWEIS Eignungsleihe: Für den Fall, dass ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, ist dies im Angebot anzugeben und mit diesem einzureichen ist. Hier ist der "Name des Unternehmens" sowie die "Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung" zu benennen. Für diesen Fall ist das Unternehmen, von welchem die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Eine solche "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" ist erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Hinsichtlich der Beleihung von Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe ist folgendes zu beachten: Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen (hier: medizinische Versorgung), für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sollte vorliegend eine Eignungsleihe hinsichtlich Referenzen in Anspruch genommen werden, so ist dies für die Vergabestelle erkennbar/ersichtlich darzulegen. Im Weiteren ist vom Unternehmen, welches die Eignung überlässt, in Form einer entsprechenden (formfreien) Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bieter zu erklären, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diese Verpflichtungserklärung ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.

Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 1200 Flüchtlingen am Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die jeweils aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von nichtärztlichen medizinischen Fachpersonals. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr die medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen. Andere Zeiten, innerhalb des vertraglich geregelten Umfangs, können - nach Abstimmung mit dem Dez. 76 des Auftraggebers - vereinbart werden. Hierfür hat sie bzw. er jeweils zwei qualifizierte medizinische Fachkräfte einzusetzen. Die medizinischen Fachkräfte müssen ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger sein. Ausgebildete Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer sowie Sanitätshelferinnen bzw. Sanitätshelfer können nur in Kombination mit einer der bereits genannten Qualifikationen eingesetzt werden. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie dazugehörige Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, notfallmedizinische Versorgung im Standort, zum Bereich der Medizin gehörige Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen, Erledigung administrativer Aufgaben (Telefon, E-Mail etc.), Erstellung von Kostenübernahmeerklärungen. - Die Bereitstellung von ärztlichen Personal für die ambulanten Untersuchungen Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet montags bis freitags im Zeitraum zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr ärztliches Personal entsprechend einer Staffelung nach Belegungszahlen zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge bereitzustellen. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer können in begründeten Fällen, insbesondere aus organisatorischen Gründen, einen anderen, als den oben genannten Zeitraum, vereinbaren. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die exakten Zeiten der Sprechstunde werden durch das Dez. 76 des Auftraggebers mit einer Vorlaufzeit von einem Monat festgelegt.

Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) Büdingen, Orleshäuser Straße 26, Büdingen, 63654, Wetteraukreis, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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