Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen

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Deadline30 days left3 Nov 2026, 12:00
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Contract type
—
Deadline
3 Nov 2026, 12:00
CPV codes
51310000 - Installation services of radio, television, sound and video equipment50340000 - Repair and maintenance services of audio-visual and optical equipment
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
1 Oct 2026, 16:46

Overview

Das Land Hessen, vertreten durch die IT-Stelle der hessischen Justiz ("Auftraggeberin"), beabsichtigt, die Sitzungssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik auszustatten. Die hessische Justiz umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit mit insgesamt über 70 Gerichtsstandorten und 530 Sitzungssälen. Die hessische Justiz vollzieht derzeit einen umfassenden digitalen Wandel im Rahmen des eJustice-Programms Hessen. Videoverhandlungen haben sich als etabliertes Instrument der Verhandlungsführung entwickelt und werden in der hessischen Justiz fortlaufend ausgebaut. Die Sitzungssäle werden den Gerichten als Verhandlungsräume zur Dienstausübung zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Finanzierung der Ausstattung sämtlicher Sitzungssäle nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin kann derzeit nicht belastbar beziffern, in welchem Umfang und wie viele Sitzungssäle der Auftragnehmer ausstatten muss. Die Rahmenvereinbarung sieht keine Mindestabnahmemenge vor. Die Auftraggeberin schätzt die Menge der auszustattenden Sitzungssäle auf 530. Die Höchstmenge der auszustattenden Sitzungssäle beträgt 580.

Gerichtsstandorte im Land Hessen, anyw-cou, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMFRJ# Die Auftraggeberin wird mindestens 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Die Auftraggeberin wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Die Auftraggeberin wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Sie behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird die Auftraggeberin wie folgt vorgehen: Die Auftraggeberin bewertet insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 genannten Merkmalen. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Gegenstand des Auftrages ist die medientechnische Ausstattung der Gerichtssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik. Die Auftraggeberin stattet die Sitzungssäle bedarfsgerecht und wahlweise in mehreren Stufen aus. Voraussichtlich Anfang 2027 werden in einer separaten Maßnahme zunächst in den Sitzungssälen moderne Medienwagen aufgestellt, die mit interaktiven Displays auf einem Rollwagen und 360°-Kameras ausgestattet sind. Diese Beschaffung ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer muss die Komponenten des Medienwagens konzeptionell berücksichtigen und in die darauf aufbauenden Stufen integrieren. Die auf den Medienwagen aufbauende Teilausstattung gestaltet sich wie folgt: Die Bedienkomfort-Ausstattung (Teilausstattung 1) umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Präsentationsbildschirme, in der Regel als Wandmontage, - funktionale Systemsteuerung (HW/SW), verortet auf einem oder mehreren Bedienpanels zur Steuerung aller im Sitzungssaal verorteten Quellen/Medien, - aktive Netzwerk- und Security-Komponenten und Internet-Access (Router), - Bereitstellung einer zentralen Managementumgebung für Administration, Monitoring, Inventarisierung und Zertifikatsverwaltung aller Systeme und Komponenten; In einer weiteren Stufe muss der Auftragnehmer die Zielbild-Ausstattung umsetzen. Diese Stufe baut entweder auf dem Medienwagen oder wahlweise auf der Bedienkomfort-Ausstattung auf. Die Zielbild-Ausstattung (Teilausstattung 2) umfasst insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: - Audio-Steuerungssoftware (inkl. Audio-Hub) mit Tischmikrofonen, Wandlautsprechern/Soundbars, - PTZ-Kameras, - Anschlussfelder aller Beteiligten, - Integration von Monitoren auf der Richterbank, - Medienhub, - Dokumentenkamera. Der Auftragnehmer muss ab Abnahme einer Ausstattungsstufe Service-Leistungen erbringen, bestehend insbesondere aus einem mehrstufigen Supportmodell (2nd/3rd-Level und Field Service durch den Auftragnehmer) mit SLAs, Incident-, Problem-, Change- und Release-Management, Ersatzteilvorhaltung und -austausch. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus das vorhandene Whiteboard als Bestandskomponente in Service nehmen. Alle Anwendungen zur Bedienung der Systeme für die Videoverhandlungen müssen den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Design-Workshops, Konzepterstellung, Testphasen und die schrittweise Ausstattung und Inbetriebnahme der Medienausstattung. Der Auftragnehmer muss auf Abruf der Auftraggeberin die Leistungen der jeweiligen Ausstattungsstufe erbringen. Der Auftragnehmer ist für die sichere und dauerhafte Befestigung - u. a. von Displays, Halterungen und weiteren Komponenten - verantwortlich. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ihr die Bausubstanz in den Sitzungssälen nicht abschließend bekannt ist. Der Auftragnehmer muss im Rahmen einer Standortbegehung prüfen, ob für die Befestigung der Komponenten Eingriffe in die Wandkonstruktion erforderlich sind und diese - falls erforderlich und nach Abruf der Auftraggeberin - vornehmen. Die Auftraggeberin stellt die passive Infrastruktur und den Internetzugang je Standort für das Mediennetz bereit. Die Auftraggeberin nutzt als Konferenzplattform derzeit und vorwiegend Cisco Webex. Die Auftraggeberin verfolgt eine strikte "Bring Your Own Meeting"-Strategie, um auch künftig technologisch unabhängig zu sein. Die Auftraggeberin stellt für die Einwahl/Steuerung/Verwaltung der Konferenzplattform die notwendigen Laptops sowie Dockingstations zum Anschließen der neuen Medientechnik bereit. Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Hard- und Software muss plattformunabhängig funktionieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.

Gerichtsstandorte im Land Hessen, anyw-cou, Germany

1. Bewerber werden gebeten, Fragen ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeberin und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind unzulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Bewerber, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. 6. Bewerber sollen die auf der in Ziff. 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch. 7. Die Auftraggeberin wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da die Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 8. Die Auftraggeberin wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an die Auftraggeberin weitergegeben werden. 9. Zugelassen zum Vergabeverfahren werden nur Wirtschaftsteilnehmer aus der EU und aus Drittländern, die eine internationale Übereinkunft mit der Union über die Gewährleistung des gleichen und wechselseitigen Zugangs zu öffentlichen Aufträgen geschlossen haben (wie etwa das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)).

Contracting authorities1

IJ

LEITWEG-ID 06-24801500-27

deBad Vilbel, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.