Neubau Kurparkrandbebauung Bad Neuenahr-Ahrweiler - Schreinerarbeiten: Innenausbau des Konzertsaals
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Key information
Overview
Der Maßnahmenname "Neubau Kurparkrandbebauung" bezieht sich auf den Neubau Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr-Ahrweiler mit den folgenden Funktionen: - Haus des Gastes (Tourist-Info, Foyer/Lesesaal/Trinkhalle), - Stadtbibliothek und - Konzertsaal. Der Auftraggeber hat bereits eine allgemeine Maßnahmenbeschreibung erstellen lassen, welche zum Download zur Verfügung steht. Kennzahlen Geplant gem. Angaben nach DIN 277 - 2016: BRI r (Bruttorauminhalt): 17.817,53 m³ BRI r+s (Bruttorauminhalt) gesamt: 22.424,50 m³ BGF r (Bruttogeschossfläche): 2.849,22 m² BGF r+s (Bruttogeschossfläche): 3.505,97 m² NUF (Nutzfläche): 1.751,20 m² VF (Verkehrsfläche): 268,70 m² TF (Technikfläche): 440,20 m² Betreiber des Neubaus wird die Ahrtal Marketing GmbH, welche eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7M25F# 1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.