Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster Nord

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime00827/24 – oak cluster nordBKBreitband Ostalb KAöR
28 days left
Estimated value€80,353,039
Deadline28 days left2 Nov 2026, 10:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
2 Nov 2026, 10:00
CPV codes
64214400 - Communication land-line rental
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
€80,353,039
Publication date
30 Sept 2026, 16:48

Overview

Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.

Ostalbkreis, Germany

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Vorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. Lose und Eignung: Bewerbungen sind für ein, mehrere oder alle drei Lose möglich; es können sämtliche Lose an einen Bieter vergeben werden, eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb losbezogen anhand der für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen geprüft. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden; Umsätze der Mitglieder werden addiert, Referenzen der Mitglieder werden zusammengerechnet, die Haftpflichtversicherung genügt bei einem Mitglied oder bei der Gemeinschaft. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften Bewerber und eignungsleihendes Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV entsprechend); bei Eignungsleihe hinsichtlich beruflicher Erfahrung muss das andere Unternehmen die Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, selbst erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV entsprechend). Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefördert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass Teilnahmeanträge und Angebote, die den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheiden sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen. Die Zuwendungsbescheide sind mit Anlagen zudem Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage Zuwendungsbescheide). Rahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen. Mindest- und Höchstmengen je Los (Gebäudeanschlusspunkte): Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 473 / 945; Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 142 / 283; Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 2.255 / 5.701 (Einzelheiten: Anlage Aufgabenbeschreibung und Anlage Kundenpotenzial). Laufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die Erstlaufzeit endet am 30.11.2041. Die Vertragslaufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2x je 3 Jahre (längstens bis 30.11.2047); die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 36 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Veröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Online-Plattform des Projektträgers unter https://projekttraeger-breitband.de/publicProcedures veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 sowie nach der - „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21949 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/238-819102639 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 859 Gebäudeanschlusspunkte mit 874 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 945 Gebäudeanschlusspunkte mit 960 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Ostalbkreis, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Der Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in abschließender Höhe nebst vorläufigem Bescheid und Änderungsbescheiden sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21218 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/77 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 257 Gebäudeanschlusspunkte mit 361 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 283 Gebäudeanschlusspunkte mit 387 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 142 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Ostalbkreis, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) i. V. m. der Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020 sowie nach der - „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes nebst Änderungsbescheiden sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-23 03BW20178 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.6/30 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: Die Anzahl der Gebäudeanschlusspunkte und der Nutzungseinheiten ist in Überarbeitung - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 5.701 Gebäudeanschlusspunkte mit 7.411 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.255 Gebäudeanschlusspunkte Gehen im Rahmen eines nachträglichen Markterkundungsverfahrens (Nr. 5.7 Gigabit-Richtlinie 2.0) berücksichtigungsfähige Meldungen ein, darf die eigenwirtschaftliche Erschließung der betroffenen Adressen unter Nutzung des geförderten Netzes frühestens zwei Jahre nach dessen Inbetriebnahme erfolgen (Nebenbestimmungen Nr. 3.1 und 3.2 des Änderungsbescheids vom 13.11.2025). Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Ostalbkreis, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots3

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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