Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde Walddorfhäslach
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Key information
Overview
Die Gemeinde Walddorfhäslach hat im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz (FTTB) errichtet bzw. errichtet dieses derzeit. Vergeben wird im Wege einer Dienstleistungskonzession je Los der Betrieb des passiven Netzes einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) sowie Wartung, Instandhaltung und Dokumentation; die Überlassung erfolgt gegen Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt, und zwar je Fördervorhaben: Los 1 Weiße-Flecken-Förderung – Infrastruktur einschließlich Upgrade-Adresspunkte (234 Adresspunkte) und Los 2 Graue-Flecken-Förderung (1.035 Adresspunkte). Einziges Zuschlagskriterium ist die Pacht; Wertung und Zuschlag erfolgen je Los. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung.
Reutlingen, Germany
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Vorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. Verfahrensgestaltung: Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV gilt: „Der Konzessionsgeber kann das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausrichten.“ Hiervon wird Gebrauch gemacht. Die angegebene Laufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2 x 3 Jahren. Die Erstlaufzeit endet am 30.06.2040. Lose: Bewerbungen sind für ein Los oder für beide Lose möglich; beide Lose können an einen Bieter vergeben werden. Für jedes Los ist ein gesondertes Angebot abzugeben; die Zusammenfassung beider Lose in einem Angebot sowie die Beschränkung der Gültigkeit eines Angebots auf den parallelen Zuschlag im anderen Los sind unzulässig. Eignungsnachweise: Die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind mit dem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu belegen (alternativ EEE oder Präqualifizierung). Weitergehende Nachweise und Bescheinigungen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern bzw. Bietern angefordert und sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (§ 26 Abs. 1 KonzVgV, § 122 Abs. 3 GWB, § 48 VgV, jeweils in der ab 01.07.2026 geltenden Fassung). Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe); hierzu sind Verpflichtungserklärungen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer sowie für diese Unternehmen die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. EEE und Präqualifizierung: Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen können Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorlegen; auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche geforderten Angaben gemacht werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Förderung: Los 1 wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 i. d. F. vom 18.08.2020 nebst NGA-Rahmenregelung und der VwV Breitbandmitfinanzierung, Los 2 nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes in der Fassung vom 26.04.2021 und der VwV Gigabitmitfinanzierung gefördert; für die Upgrade-Adresspunkte des Loses 1 gilt ergänzend die Gigabit-Richtlinie nebst Gigabit-Rahmenregelung. Zuwendungsbescheide je Los siehe Losbeschreibungen. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten; er hat dies auch im Rahmen seiner Rechtsbeziehungen zu Dritten sicherzustellen, deren Verhalten ihm wie eigenes zugerechnet wird. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Vergabeunterlagen entsprechen, werden ausgeschlossen. Veröffentlichung: Die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen werden zusätzlich auf der Onlineplattform des Projektträgers (https://projekttraeger-breitband.de/publicProcedures) veröffentlicht (Nr. 4.3.2 der Zuwendungsbescheide des Bundes).
Auftraggeberin ist die Gemeinde Walddorfhäslach. Gegenstand des Loses 1 ist der Betrieb des im Förderverfahren „weiße Flecken“ errichteten passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich der mit Änderungsbescheid vom 20.08.2025 hinzugetretenen Vortriebs- und Synergieupgrade-Adresspunkte (eAkte 832.5/3-20 09BW200546). Das Netz wird dem Netzbetreiber gegen Pacht zur Nutzung überlassen; er baut die aktive Technik auf, betreibt das Netz, erbringt Endkundendienste, gewährt offenen Netzzugang (Open Access) und übernimmt Wartung, Instandhaltung und Dokumentation. Mindestmenge: 234 Adresspunkte mit 216 Wohn- und 32 gewerblichen Nutzungseinheiten; die Höchstmenge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung). Förderung: Breitband-Richtlinie vom 22.10.2015 i. d. F. vom 18.08.2020 nebst NGA-Rahmenregelung, Zuwendungsbescheid vom 30.11.2020 nebst Änderungsbescheiden; Land: Bescheid vom 20.12.2021 (Az. 7-8433.4/963).
Reutlingen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Auftraggeberin ist die Gemeinde Walddorfhäslach. Gegenstand des Loses 2 ist der Betrieb des im Förderverfahren „graue Flecken“ errichteten passiven Glasfasernetzes (FTTB) (eAkte 832.6/10-22 01BW21014). Das Netz wird dem Netzbetreiber gegen Pacht zur Nutzung überlassen; er baut die aktive Technik auf, betreibt das Netz, erbringt Endkundendienste, gewährt offenen Netzzugang (Open Access) und übernimmt Wartung, Instandhaltung und Dokumentation. Verbindliche Mindestmenge: 1.035 Adresspunkte mit 1.088 Wohn- und 106 gewerblichen Nutzungseinheiten; die Höchstmenge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung). Förderung: Gigabit-Richtlinie des Bundes in der Fassung vom 26.04.2021, Zuwendungsbescheid vom 21.07.2022 nebst Änderungsbescheiden; Land: VwV Gigabitmitfinanzierung, Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 (Az. 7-8433.5/79-761796787).
Reutlingen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#