RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimebit14-0230-1139LBLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
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Deadline10 days left20 Oct 2026, 21:59
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
20 Oct 2026, 21:59
CPV codes
51600000 - Installation services of computers and office equipment51610000 - Installation services of computers and information-processing equipment75131000 - Government services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
30 Sept 2026, 07:46

Overview

Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.

Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLDYRPEK3YL# - Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um a) russische Staatsangehörige od. in Russland niedergelassene natürliche od. juristische Personen, Organisationen od. Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen od. Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar od. mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, od. c) natürliche od. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen od. auf Anweisung einer der unter Buchstabe a od. b genannten Organisationen handelt. Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten od. Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen.(A) -Angabe einer verantwortliche deutschsprachige Ansprechperson für die anschließende Auftragsabwicklung, die für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht.(A) -Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird.(A) -Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- & Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält.(A) -Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann & für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird.(A) -Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen & zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist & für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren od. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet od. die Eröffnung beantragt od. dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter nicht in Liquidation befinden.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben & Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter weder das oben genannte Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner od. Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft od. Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.(A) - Angabe der Kontaktdaten des/der Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheits-bevollmächtigten (m/w/d), über welchen die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet.(A) - Nachweis von drei Projektreferenzen innerhalb der letzten 36 Monate (08/2023 - 08/2026), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug auf Rollin-/Rollout-Projekt von IT-Systemen erbracht hat. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien & Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden:(A) - Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO - Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden ist, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird.(A) -Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiten.(A) -Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen:(A) -Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: -Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). -Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten. -Angabe der vertraglichen, technischen & organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung & Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). - Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). -Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen od. Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (od. einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). - Eigenerklärung, dass der Bieter ein angemessenes & wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz od. ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen & den hierzu eingesetzten Anwendungen & informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen & aufrechterhalten werden. Der Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter sich verpflichtet: - ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301).(A) - eine angemessene Aufbauorganisation für das Notfallmanagement zu etablieren & zu betreiben sowie die notwendigen Schnittstellen & erforderlichen Kontaktpersonen mit der BITBW zu vereinbaren.(A) - gemeinsame Notfallübungen mit der BITBW durchzuführen.(A) - sicherheitsrelevante Vorfälle betreffend die zu erbringende Dienstleistung inkl. einer Risikobewertung sowie deren Behandlungstand unverzüglich zu melden.(A) - der BITBW oder einem von ihr beauftragten Dritten, im Rahmen von Dienstleister-Audits Auskunft und Einsicht zu gewähren, um die Angemessenheit & Wirksamkeit der realisierten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das vertraglich vereinbarte Sicherheitsniveau zu überprüfen.(A) - regelmäßige eigene Notfallübungen durchzuführen & relevante Ergebnisse der BITBW zur Kenntnis zu bringen.(A) - relevante interne & externe Prüfungen die in einem Bezug zur Leistungserbringung stehen, der BITBW zur Kenntnis zu bringen.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter regelmäßig, mindestens jährlich, einen Statusbericht zur Informationssicherheit und zum Notfallmanagement mit den folgenden Mindestinhalten zur Verfügung stellt:(A) - Sicherheitsvorfälle im Berichtszeitraum - Verbesserungsmaßnahmen aus dem ISMS - Erfolgte Auditierungen und wesentliche Erkenntnisse - Notfallübungen und wesentliche Ergebnisse - Eigenerklärung, sofern der Bieter für die Bereitstellung der zu erbringenden Dienstleistung für die BITBW, ein Mehrmandantensysteme einsetzt, so setzt der Bieter für diese Systeme eine wirksame und nachweisbare logische Mandantentrennung um.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme härtet und orientiert sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen.(A) - Eigenerklärung, dass sich der Bieter bereit erklärt nach entsprechender Abstimmung & Ankündigung die für die BITBW betriebenen Systeme sicherheitstechnisch durch die BITBW oder von ihr beauftrage Dritte überprüfen zu lassen. Hierzu gehören bspw. Schwachstellenscans & Penetrationstests.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter zusichert, dass die BITBW oder ein von ihr beauftragter Dritter in relevante Prüf- und Auditberichte Einsicht erhält, soweit dies rechtlich möglich ist.(A) Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben & dem Angebotsblatt Unternehmen.(A)

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet folgende Leistungen: - den Roll-Out von IT Systeme (Installationsleistungen, Montagetätigkeiten und Logistiktätigkeiten) - reine Logistiktätigkeiten (Transport) - das Roll-In von IT Systeme (Demontagetätigkeiten Logistiktätigkeiten) - die Entsorgung von IT Systeme (Demontagetätigkeiten, Logistiktätigkeiten, Entsorgung). Es wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage. Geplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind: 1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport 100 Stück Roll-Out - Transport 100 Stück Roll-Out - Montage und Transport 500 Stück Roll-In - Demontage und Transport 500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung 9900 Meter - Cat7 Kabel 80 Std. Lohnarbeit Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Da an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind. Der Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden., Stuttgart, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.