Betrieb Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar - hellgraue Flecken
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Key information
Overview
Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der ZV im geförderten Ausbau der hellgrauen Flecken (Gigabit-RL des Bundes v. 26.04.2021) in acht Gemarkungen und an Schulen im Rhein-Neckar-Kreis errichtet, an Netzbetreiber, die als Dienstleistungskonzessionäre den Netzbetrieb sicherstellen und Internet-/TK-Dienste für private und gewerbliche Endkunden erbringen. Hinzu kommen Open Access mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten (Vorleistungspreise des Bundes als Obergrenze), Wartung, Instandhaltung, Entstörung, Dokumentation und Service. Überlassung im Wege der Pacht je Los; der Netzbetriebs- und Pachtvertrag wird je Los als RV geschlossen. 9 Lose. Teile des Netzes sind in Betrieb; der Betrieb geht zum Übernahmestichtag auf den AN über.
Rhein-Neckar-Kreis, Germany
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Vorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. Lose und Eignung: Bewerbungen sind für ein, mehrere oder alle neun Lose möglich; es können sämtliche neun Lose an einen Bieter vergeben werden. Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich losbezogen geprüft; eine Kumulierung der Mindestjahresumsätze findet im Teilnahmewettbewerb nicht statt. Soll ein Bieter den Zuschlag in mehreren Losen erhalten, muss sein Umsatz in jedem der drei maßgeblichen Geschäftsjahre die Summe der Mindestjahresumsätze dieser Lose erreichen (§ 45 Abs. 3 Satz 2 VgV entsprechend); andernfalls wird der Zuschlag nach der im Teilnahmeantrag angegebenen Rangfolge der Lose begrenzt. Einzelheiten regelt Ziff. 5 lit. b der Aufforderung zur Bewerbung. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen; hierzu sind Verpflichtungserklärungen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer sowie für diese Unternehmen die in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. EEE und Präqualifizierung: Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen können Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorlegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche nach dieser Ausschreibung geforderten Angaben gemacht werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind sie gesondert unter Verwendung der Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Förderung: Das Vorhaben wird nach den in der Aufforderung zur Bewerbung (Ziff. 1 und 2) und in den Losbeschreibungen genannten Förderprogrammen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gefördert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten; er hat dies auch im Rahmen seiner Rechtsbeziehungen zu Dritten sicherzustellen, deren Verhalten ihm wie eigenes zugerechnet wird. Die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden stehen unter https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ (Bund) bzw. https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w (Land) zum Download bereit. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Vergabeunterlagen entsprechen, werden ausgeschlossen. Laufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die Erstlaufzeit endet am 31.12.2035, frühestens mit Ablauf der Zweckbindungsfrist der endgültigen Zuwendungsbescheide. Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um je fünf Jahre, sofern er nicht spätestens 36 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die angegebene Laufzeit von 228 Monaten (19 Jahre) entspricht der maximalen Vertragslaufzeit einschließlich der Verlängerungen. Veröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf dem zentralen Online-Portal www.projekttrager-breitband.de veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Heiligkreuzsteinach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 753 Gebäudeanschlusspunkte mit 849 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 828 Gebäudeanschlusspunkten (924 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 580 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 21.06.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 01.02.2023, Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheide vom 08.08.2025, 27.11.2025 und 17.07.2026; Az. 832.6/10-22 01BW20967 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 7-8433.5/28-747558610 bzw. 4-8433.5/28-747558610 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schönbrunn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1.163 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.207 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.279 Gebäudeanschlusspunkten (1.323 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 895 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.03.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 24.05.2024, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20658 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2025; Az. 7-8433.5/8-627710663 bzw. 4-8433.5/8-627710663 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Plankstadt (Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten (1 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.02.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 21.03.2024 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20492 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 12.04.2024; Az. 7-8433.5/7-614383606 bzw. 4-8433.5/7-614383606 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Lobbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 726 Gebäudeanschlusspunkte mit 898 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 799 Gebäudeanschlusspunkten (971 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 559 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.07.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 12.06.2025, Berichtigungsbescheid vom 17.07.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21225 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.08.2025; Az. 7-8433.5/27-754674283 bzw. 4-8433.5/27-754674283 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Oftersheim (Gewerbepark und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 31 Gebäudeanschlusspunkte mit 41 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 34 Gebäudeanschlusspunkten (44 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 24 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.06.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 18.12.2023 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21043 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.06.2024; Az. 7-8433.5/25-727346236 bzw. 4-8433.5/25-727346236 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Weinheim-Oberflockenbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 661 Gebäudeanschlusspunkte mit 682 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 727 Gebäudeanschlusspunkten (748 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 509 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 12.12.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21848 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 10.07.2025; Az. 4-8433.5/199-932634630 V om späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim (Gewerbegebiete und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 219 Gebäudeanschlusspunkte mit 213 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 241 Gebäudeanschlusspunkten (241 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 145 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.09.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 15.11.2022, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21499 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/129-821965020 bzw. 4-8433.5/129-821965020 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Rhein-Neckar-Kreis, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim-Hoffenheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 951 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.303 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.046 Gebäudeanschlusspunkten (1.398 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 732 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 04.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21420 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/130-869337713 bzw. 4-8433.5/130-869337713 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Rhein-Neckar-Kreis, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schulstandorte im Rhein-Neckar-Kreis ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 27 Gebäudeanschlusspunkte mit 44 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 30 Gebäudeanschlusspunkten (47 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 21 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21700 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 4-8433.5/198-931901996 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Rhein-Neckar-Kreis, Germany
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