Sicherungsleistungen für Korridorsanierung Remagen – Mainz

cn-socialContract notice – light regime00672137-2026D1DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
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Deadline25 days left26 Oct 2026, 07:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
26 Oct 2026, 07:00
CPV codes
79710000 - Security services
Status
Active
Notice type
cn-socialContract notice – light regime
Source
Estimated value
—
Publication date
29 Sept 2026, 22:00

Overview

Das Projekt “Korridorsanierung Remagen – Mainz" umfasst die umfassende Sanierung der Linken Rheinstrecke in der Region Mitte. Der betrachtete Abschnitt erstreckt sich von Strecke 2630 Bahn-km 44,160 bis Strecke 3510 km 27,850 und hat eine Gesamtlänge von rund 130 km. Die Sanierung ist Teil des bundesweiten Programms zur Ertüchtigung der Hochleistungskorridore und soll im 1. Halbjahr 2028 umgesetzt werden. Ziel ist eine umfassende Modernisierung der Infrastruktur auf dem Abschnitt zwischen Remagen und Mainz. Die Strecke verläuft von der Regionalbereichsgrenze nördlich von Remagen über Koblenz und Bingen bis nach Mainz. Sie umfasst damit gemäß § 11c Abs. 2 BSWAG den vollständigen Hochleistungskorridor Koblenz–Mainz (Nr. 18) sowie den in der Region Mitte liegenden Abschnitt des Hochleistungskorridors Hürth-Kalscheuren–Koblenz (Nr. 17). Ziel des Projekts ist es, die Anlagenverfügbarkeit und die Netzzustandsnote der Strecke zu verbessern sowie nach der Inbetriebnahme eine achtjährige Baufreiheit zu erreichen. Im Rahmen der Korridorsanierung werden in vier Bauabschnitten zwischen Remagen und Mainz unter anderem rund 81 km Gleis, 102 Weichen sowie knapp 76 km Oberleitung erneuert. Ergänzend sind der Neubau von drei Überholgleisen sowie Anpassungen und Neubauten an rund 13 Weichenheizungen vorgesehen. Darüber hinaus umfasst das Projekt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an den Tunneln Bank, Bett und Kammereck, den Ausbau und die Sanierung von 25 Verkehrsstationen sowie den Neubau von fünf Brücken, verschiedenen Durchlässen und Stützbauwerken. Die Leit- und Sicherungstechnik wird in zwei Bauphasen modernisiert. Dabei werden im Knoten Koblenz sowie auf dem Abschnitt Gau-Algesheim bis Budenheim im Jahr 2028 ESTW- beziehungsweise DSTW-Technik errichtet und in Betrieb genommen. In den bestehenden LST-Bereichen werden zudem erforderliche Blockverdichtungen umgesetzt und GWB-Signale bedarfsgerecht nachgerüstet. Durch den Wechsel von Alttechnik auf moderne ESTW- und DSTW-Technik, die optimierte Blockverdichtung, zusätzlichen Gleiswechselbetrieb, höhere Weichengeschwindigkeiten sowie verbesserte Umfahrungsmöglichkeiten soll die Betriebsqualität auf der Strecke nachhaltig gesteigert werden. Das Projekt ist in vier Bauabschnitte gegliedert. Die Ausschreibungsplanung SbaD wurde entsprechend dieser vier Baulose erstellt.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH 2. GPS GleisPlanService 3. GI-Consult GmbH 4. A.I.T. GmbH 5. Ingenieurbüro Herzbruch GmbH 6. Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH 7. GSP GuD Geotechnik 8. Ingenieurgemeinschaft Geotechnik 9. AFRY Deutschland GmbH 10. Siemens Mobility GmbH 11. EPV-GIVmbH 12. Schönhofen Beratende Ingenieure PartGmbH 13. Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH 14. Ingenieurbüro Schulze GmbH & Co. KG 15. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH 16. IBJ Ingenieurgesellschaft mbH 17. GE German Engineering GmbH 18. Planungsbüro Loevenich GmbH 19. Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 20. Safe Trail GmbH 21. SafeRail GmbH 22. BGN Bohr- und Geotechnik Nowak GmbH 23. Vermessungsbüro Riemenschneider GmbH & Co. KG 24. GuD Consult GmbH 25. Arcadis Mobil 26. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 27. Möhler+Partner Ingenieure GmbH 28. ISB Rhein-Main GmbH 29. TUC Rail 30. PGNU 31. Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG 32. Sweco GmbH, 33. Dr. Kübler GmbH 34. PTB GmbH 35. CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH 36. RDS Bahndienste GmbH 37. DMR Gleis-& Baustellensicherung GmbH 38. BII GmbH, 39. Ing.-Büro Dr. H.G. Carls 40. KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH 41. IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH 42. Enviro-Plan GmbH 43. Weihermüller & Vogel GmbH 44. Konstruktionsgruppe Bauen AG 45. HAYS AG 46. BGD Ecosax GmbH 47. MKI Ingenieure 48. IVE mbH 49. DILLIG Ingenieure GmBH 50. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 51. Ingenieurbüro INeTEC GmbH 52. Target Engineer 53. Vermessungs- und Ingenieurbüro Schlimper GmbH 54. BPB GmbH 55. ARGE Setec Geste 56. Kampfmittelräumung Nord GmbH 57. Boley Geotechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2024/774743 vom 18.12.2024). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! ///// Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. Der Auftraggeber ist auf dieser Grundlage insbesondere berechtigt, sowohl im Rahmen eines laufenden Vergabeverfahrens als auch jederzeit während der Laufzeit eines Vertrages die im Präqualifikationssystem hinterlegten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise erneut sowie wiederholt zur Vorlage zu verlangen. Insoweit behält der Auftraggeber sich insbesondere die (ggf. erstmalige) Vorlage von (qualifizierten) Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Finanzamts, der Sozialkasse, der Krankenkasse(n) und der Berufsgenossenschaft vor. Die Vorlage der vorgenannten Nachweise kann für den Auftraggeber u.U. von wesentlicher Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass die im gegenständlichen Leistungsbereich tätigen Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen.

Contracting authorities1

D1

UNKNOWN fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532

deFrankfurt Main, Germany
[email protected]

Lots4

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.