26D409001 - Semperoper Dresden, Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung
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Key information
Overview
Projektsteuerung
1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrages / Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Unterlagen muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung); 5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben; 6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 8.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen. 9) Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag jeweils ein separater Bewerberbogen (901-AI EU) ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt den Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, die Erfüllung der Anforderungen zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.; 11.) Vorgehen zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen, mit denen die Erfüllung der Mindestanforderungen nachgewiesen wurde. Diese Teilnahmeanträge werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.