Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons aus Pappe (Framework Agreement on the production and delivery of cardboard boxes)
Die Lieferung erfolgt an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen der Deutschen Bundesbank und, falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU. Das Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) wurde vom EZB-Rat durch den Beschluss der EZB vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für gemeinsame Beschaffungen des Eurosystems (Beschluss EZB/2008/17, geändert durch den Beschluss EZB/ 2015/51 und EZB/2020/27) zur Koordinierung gemeinsamer Beschaffungen eingerichtet und ist derzeit bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt. Die Deutsche Bundesbank als leitende Zentralbank kann Beschaffungen in eigenem Namen und zugunsten von Institutionen durchführen, die zur Teilnahme an den Aktivitäten des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) berechtigt sind, d. h. die nationalen Zentralbanken (NCBs) des European System of Central Banks (ESCB) und die National Competent Authorities (NCAs) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Single Supervisory Mechanism (SSM) teilnehmen und gemäß dem Beschluss EZB/2008/17 Mitglieder von EPCO sind oder werden können., Taunusanlage 5, Frankfurt am Main, 60329, Frankfurt am Main, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MV48#
Unter dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung und sofern von der Auftraggeberin gefordert, der Lieferung von Kartons gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" (auf Wunsch der Auftraggeberin evtl. mit geringfügigen Abweichungen bezüglich der Abmessungen) an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen, bzw. falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU.
Die Lieferung erfolgt an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen der Deutschen Bundesbank und, falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU. Das Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) wurde vom EZB-Rat durch den Beschluss der EZB vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für gemeinsame Beschaffungen des Eurosystems (Beschluss EZB/2008/17, geändert durch den Beschluss EZB/ 2015/51 und EZB/2020/27) zur Koordinierung gemeinsamer Beschaffungen eingerichtet und ist derzeit bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt. Die Deutsche Bundesbank als leitende Zentralbank kann Beschaffungen in eigenem Namen und zugunsten von Institutionen durchführen, die zur Teilnahme an den Aktivitäten des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) berechtigt sind, d. h. die nationalen Zentralbanken (NCBs) des European System of Central Banks (ESCB) und die National Competent Authorities (NCAs) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Single Supervisory Mechanism (SSM) teilnehmen und gemäß dem Beschluss EZB/2008/17 Mitglieder von EPCO sind oder werden können., Taunusanlage 5, Frankfurt am Main, 60329, Frankfurt am Main, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Falls während der Vertragslaufzeit weitere EPCO-Mitglieder zur Rahmenvereinbarung beitreten, erhöht sich die maximale Auftragsmenge des Vertrages (siehe Nr. 6 C3_Rahmenvereinbarung) um 35.000 Kartons (Stück) pro Jahr pro beigetretenes Institut. Nähere Informationen siehe C3_Rahmenvereinbarung