Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Stadtmittelpunkt CR
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Key information
Overview
Leistungen zur Sicherheits-und Gesundheitskoordination für drei Teilprojekte am Stadtmittelpunkt mit folgender Gewichtung: - Sanierung Forumsplatz (40%) - Rathaus der Bürgerschaft (45%) - Sanierung Ratssaal (15%) Leistungsumfang je Teilprojekt: Vorankündigungen an die Arbeitsschutzbehörde, Erstellung u. Fortschreibung der SiGeKo-Pläne, Erstellung u. Fortschreibung der Baustellenordnungen, Ortstermine Sicherheitsbegehungen
Europaplatz 1, Castrop-Rauxel, 44575, Recklinghausen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD76B#
Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen der Städtebauförderung und auf Basis des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) plant die Stadt Castrop-Rauxel die denkmal- und klimagerechte Weiterentwicklung des Ensembles im Stadtmittelpunkt, welche die Gebäude des Rathauses, der Stadt- und Europahalle und den Forumsplatz umfasst. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistung zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) für die Teilbaumaßnahmen a) Sanierung des Ratssaales b) Umgestaltung des Forumsplatzes c) Rathaus der Bürgerschaft a) Sanierung des Ratssaales Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Sanierung des denkmalgeschützten Ratssaales. Der Ratssaal umfasst insgesamt zwei Geschosse (Eingangs- und Erdgeschoss) mit einer Grundfläche von rd. 765 m². Im Eingangsgeschoss befinden sich eine Ausstellungsfläche / Rundgang sowie der Tribünenbereich des Ratssaales. Im Erdgeschoss befindet sich der eigentliche Ratssaal (rd. 170 m²) sowie diverse Lager-/Technikräume, Sanitäreinrichtungen und eine Teeküche. Ergänzend erfolgt auch eine Sanierung der benachbarten Bereiche, wie die WCs im Verbindungsgang zum Rathaus. Ziel der Maßnahme ist die energetische, funktionale und technische Ertüchtigung des Gebäudes auf den aktuellen Stand der Technik unter strikter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes. b) Umgestaltung des Forumsplatzes Der Forumsplatz am Ensemble Stadtmittelpunkt soll unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie dem behutsamen Umgang mit dem baukulturellen Erbe Arne Jacobsens und Otto Weitlings zukunftsfähig umgestaltet werden. Auf Grundlage eines im freiraumplanerischen Wettbewerb erarbeiteten Vorentwurfs soll die Maßnahme entwickelt und umgesetzt werden. Im Zuge der Maßnahme ist neben der Neugestaltung der Forumsfläche auch die Ertüchtigung des Platzunterbaus (Tiefgarage) ebenfalls notwendig. Abgerundet wird die Gesamtmaßnahme durch den Bau einer Aufzuganlage aus der Tiefgarage auf die Forumsfläche im Bereich des öffentlichen Treppenaufgangs A/B westlich des Ratssaaltraktes. c) Rathaus der Bürgerschaft Das Gebäude des Rathauses setzt sich aus insgesamt fünf in sich abgeschlossenen Blöcken (Blöcke A bis E) mit jeweils einer Länge von 45 m und fünf Etagen zusammen und wird im Innenbereich des Forumsplatzes durch den Ratssaal ergänzt, der unterirdisch im untersten Geschoss von Block B direkt an das Rathausgebäude angebunden ist. Eine Einheit des Rathauses, d.h. eine Etage eines Blockes hat eine Fläche von 460 m². In diesem Zusammenhang soll eine Transformation der westlichen Rathaus-Blöcke A und B mit einer BGF von rd. 4.600 m² über fünf Etagen zu einem modernen "Rathaus der Bürgschaft" erfolgen. Die funktionale Umgestaltung zum Rathaus der Bürgschaft beschränkt sich allerdings lediglich auf die Blöcke A und B. Die Umgestaltung soll mehr Bürgernähe und -Freundlichkeit gestatten, bürgerschaftliche Nutzungen von Räumlichkeiten ermöglichen und einen zeitgemäßen Arbeitsort mit an aktuelle Anforderungen angepassten Arbeitsplätzen schaffen. Die Blöcke A und B des Rathauses sollen unter den Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes (kern)saniert werden. Barrierefreiheit, Energieeffizienz sowie funktionale Effizienz, die z.B. kurze Wege und mehr Bürgerservice beinhalten, sollen angedacht werden. Leistungsbeschreibung Die ausgeschriebene Leistung zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) während der Planung der Ausführung und während der Ausführung des Bauvorhabens ist gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) sowie insbesondere der Konkretisierungen nach RAB 10 (Begriffsbestimmungen), RAB 30 (geeigneter Koordinator), RAB 31 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan), RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten) und RAB 33 (allgemeine Grundsätze) durchzuführen. Die nachfolgenden Titel und Leistungspositionen zur SiGe-Koordination unterscheiden nach den drei Teilprojekten und sind aufgrund unterschiedlicher Fördermittelgeber getrennt voneinander abzurechen. Sowohl in der Planungsphase, aber auch insbesondere während der sich teilweise terminlich überschneidenden Ausführungsphase sind Überschneidungseffekte zu erwarten, die zu Synergien bei der Bearbeitung führen. Soweit die anteilige Berücksichtigung der Teilprojekte sich nicht direkt aus den Leistungspositionen ableiten lässt (bspw. bei Abstimmungsterminen mit dem Bauherrn oder Planern), ist der folgende Abrechnungsschlüssel zu berücksichtigen: -40 % Sanierung Forumsplatz -45 % Rathaus der Bürgerschaft -15 % Sanierung Ratssaal Bei Leistungspositionen, die auf Stundenbasis abzurechnen sind, sind Nachweise mit der teilprojektbezogenen jeweils konkret ausgeführten Leistung zu erstellen. Die entsprechenden Nachweise sind der Bauherrin bzw. dessen Vertreter spätestens mit der Abschlagsrechnung zu Monatsende vorzulegen.
Europaplatz 1, Castrop-Rauxel, 44575, Recklinghausen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Weitergabe von Unterlagen: 1. Sämtliche dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin überlassenen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Daten, Bestandsunterlagen und sonstigen projektbezogenen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des vertraglich vereinbarten Projektes verwendet werden. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Unterlagen an solche Unterauftragnehmer, Fachplaner und sonstige Dritte weiterzugeben, deren Einbindung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese die Unterlagen ebenfalls ausschließlich projektbezogen verwenden und nicht unbefugt an weitere Dritte weitergeben. 3. Eine Nutzung der Unterlagen für andere Projekte, eine Veröffentlichung, Vervielfältigung zu nicht vertragsbezogenen Zwecken oder eine sonstige wirtschaftliche Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin unzulässig. 4. Soweit Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte an den überlassenen Unterlagen bestehen, verbleiben diese beim jeweiligen Rechteinhaber. Durch die Überlassung der Unterlagen werden ausschließlich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. 5. Der Auftragnehmer hat die ihm überlassenen Unterlagen einschließlich angefertigter Kopien und digitaler Vervielfältigungen nach Abschluss des Projektes oder auf Verlangen der Auftraggeberin zurückzugeben oder datenschutzgerecht zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 6. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werdenden nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.