Lieferung und Montage eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt
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Key information
Overview
Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27 für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten. Los 1 - Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Los 2 - Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Los 3 - Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
Julius-Leber-Straße 25, Oranienburg, 16515, Oberhavel, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1HXP9# 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 20.10.2026, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmen in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Julius-Leber-Straße 25, Oranienburg, 16515, Oberhavel, Germany
Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
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Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
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