HOAI Leistung §53 TGA Löschwasseranlagen
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Key information
Overview
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Auftrag über die Planung von nicht baurechtlich geforderten Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen an 2 Standorten für eine Halle in Lierenfeld mit ca. 19.200 m² und eine Halle in Heerdt mit ca.13.700m² zu vergeben. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI. Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.
Düsseldorf, Germany
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Auftrag über die Planung von nicht baurechtlich geforderten Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen an 2 Standorten für eine Halle in Lierenfeld mit ca. 19.200 m² und eine Halle in Heerdt mit ca.13.700m² zu vergeben. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI. Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.
Düsseldorf, Germany