BLB NRW Duisburg / Land- und Amtsgericht Duisburg Erweiterung / Deckenbeläge / 020-26-00235

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime020-26-00235ORorg_01kr3kswymv8wf0skf8tvaatxk
13 days left
Some data could not be loaded (Organisations). Showing partial information.
Estimated value—
Deadline13 days left16 Oct 2026, 21:59
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
16 Oct 2026, 21:59
CPV codes
45262320 - Screed works
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
25 Sept 2026, 11:55

Overview

Deckenbeläge

Land- und Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, Duisburg, 47057, Duisburg, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXDYRWWAWXR# Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist. Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. ******************************** Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008. ******************************** Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. ******************************** Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt. ******************************** Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt. Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. ******************************** Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen: Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: - ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: - ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren. ******************************** Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. ****************************************************** Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. ****************************************************** Hinweis - Wettbewerbsregister Ab erreichen der maßgeblichen Wertgrenze nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. ****************************************************** Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf ******************************** Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots. ********************************

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Deckenbeläge für den Erweiterungs- und Bestandsbau des Land- und Amtsgerichts Duisburg. Der Neubau umfasst ca. 12.900 m2 BGF mit acht Geschossen (inkl. zwei Untergeschossen). Ausgeschrieben werden Boden- und Wandbelagsarbeiten mit den Leistungsbereichen Estrich, Terrazzo, Boden- und Wandfliesen, Betonwerkstein, Kautschukbeläge, Hohlraumböden, Bodenbeschichtungen, Sportböden sowie taktile Leitsysteme. Vorhandene Bestandsleistungen sind entsprechend der Ausschreibung zu berücksichtigen. Alle ausgeschriebenen Leistungen sind vollständig anzubieten

Land- und Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, Duisburg, 47057, Duisburg, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Unresolved organisation

org_01kr3kswymv8wf0skf8tvaatxk

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.