Vergabeverfahren für den Betrieb eines RTH Chr. Oberschwaben am Standort Ravensburg

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime081144-2026MWMinisterium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden- Württemberg
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Deadline42 days left9 Nov 2026, 11:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
9 Nov 2026, 11:00
CPV codes
60443000 - Air-rescue services75252000 - Rescue services
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
25 Sept 2026, 08:13

Overview

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa beabsichtigt, ein geeignetes Unternehmen gemäß § 4 Abs. 2 RDG mit der Durchführung der Luftrettung am Standort Ravensburg durch Erteilung einer Dienstleistungskonzession zu beauftragen. Die Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement – Klinikum der Universität München vom Mai 2020 sieht zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Notfallorte in der nördlichen Bodenseeregion, insb. in den Landkreisen Sigmaringen und Biberach, die Verlegung des Christoph 45 von Friedrichshafen in den westlichen Landkreis Ravensburg vor. Mit dem gegenständlichen Verfahren soll dieser Bedarf an einer neu zu errichtenden Luftrettungsstation in Ravensburg gedeckt werden. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.

Ravensburg, Germany

1) Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird zweistufig durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb zu den nachfolgend dargestellten Bedingungen durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden anhand der unter Ziff. 13 BB dargestellten Kriterien die drei geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Auf zweiter Stufe wird mit diesen drei Bewerbern der Inhalt der Erstangebote verhandelt, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, dass die Verhandlungen in der Kalenderwoche 51 des Jahres 2026 durchgeführt werden. Sollte der Zuschlag nicht auf ein Erstangebot erteilt werden, werden die Bewerber – unter Beachtung des Verhandlungsergebnisses – aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. 2) Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Angebotsassistent/Nachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bewerber auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern gleichermaßen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 02.11.2026, 18.00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Ortsbesichtigung: Die für die Errichtung der Luftrettungsstation zu nutzende Fläche in Ravensburg kann durch die Bewerber mit entsprechender Voranmeldung besichtigt werden. Soweit Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich bis spätestens 12.10.2026 per E-Mail unter folgender Adresse für den Besichtigungstermin anmelden: [email protected]. 4) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist gemäß Ziff. 8 BB zulässig. Ist beabsichtigt, einen Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Anlage 3 der BB) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bewerbern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbieter – sind grundsätzlich unzulässig und können zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Teilnahmeanträge/Angebote führen. 5) Die Durchführung von Leistungen der Luftrettung durch Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u. a. • die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des Rettungshubschraubers, • die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des RTH, • die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem AÜG und • die Errichtung / Planung der Luftrettungsstation. 6) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 25 KonzVgV), hat er in seinem Teilnahmeantrag bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: • Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und • Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nur insoweit zulässig, wie das betreffende, die Eignung leihende Unternehmen die betreffenden Leistungen, für welche der oder die Eignungsnachweise gefordert werden, auch tatsächlich erbringt. In diesem Fall ist durch den Bewerber auf einem gesonderten Beiblatt zu Anlage 4 der BB darzustellen, welche Leistungen durch das die Eignung leihende Unternehmen erbracht werden. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bewerbers und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 4 der BB auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer handschriftlich bzw. in Textform zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bewerber im Konzern verbunden sind. 7) Die Preisangaben dienen ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens. Da vorliegend eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, kann sich aus den angebotenen Preisen kein Anspruch des Bewerbers ableiten, diese auch in der angegebenen Höhe gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können. Denn über die Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Bewerber mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen (vgl. § 46 Abs. 2 RDG). Bei den Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern hat sich der Bewerber allerdings in der ersten (ggf. ersten beiden), auf die Beauftragung folgenden Entgeltverhandlung für den Zeitraum 01.07.2028 bis 31.12.2029 an die Preiskalkulation in dem hier abgegebenen Angebot nach oben gebunden zu halten. Es können allenfalls aufgrund von Flugleistung entstehende variable Mehr- oder Minderkosten ausgeglichen werden. Weitergehende Anpassungsansprüche sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungserbringer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern vollumfänglich zu informieren. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters den Kostenträgern für die Durchführung der Entgeltverhandlungen zur Verfügung gestellt wird. 8) Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. Können die unter den Ziff. 12.5 und Ziff. 12.6.2 geforderten Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bewerber bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die in den Ziff. 12.5 und Ziff. 12.6.2 benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine „Versicherung an Eides statt“ ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine „Versicherung an Eides statt“ gibt, darf die „Versicherung an Eides statt“ durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers abgibt. 9) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 10) Die Bewerber sind bis zum 31.03.2027 an das mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Erstangebot gebunden. 11) Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Ravensburg für den Zeitraum vom 01.07.2028 bis zum 31.08.2051 (23 Jahre und 1 Monat) zu vergeben. Die Durchführung der Luftrettung ist als Aufgabe der Notfallrettung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst • die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für den Betrieb des RTH Christoph Oberschwaben in der Zeit täglich von Sonnenaufgang (frühestens ab 07:00 Uhr) bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten; • die Errichtung und der Betrieb einer Luftrettungsstation auf einem vom Landkreis Ravensburg zur Verfügung gestelltem Grundstück im westlichen Landkreis Ravensburg; • die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer, Notärzte und HEMS-TC; • die Durchführung von Primär- und Sekundäreinsätzen („Dual-Use-Modell“) gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hinweis zur Luftrettungsstation: Die benötigte Luftrettungsstation in Ravensburg existiert zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Der Auftraggeber hat allerdings schon ein geeignetes Grundstück bestimmt, welches vom Zuschlagsbieter durch Abschluss des in Anlage 13 der BB befindlichen Betreiber-Pachtvertrages mit dem Landkreis Ravensburg verpflichtend zu nutzen ist. Grundstückseigentümer für eine Teilfläche ist die Reischmann Immobilien GmbH & Co. KG, die dem Landkreis Ravensburg ein Erbbaurecht hieran eingeräumt hat. Für die restlichen Teilflächen, die im Eigentum der Stadt Ravensburg liegen, hat der Landkreis Ravensburg mit der Stadt Ravensburg eine entsprechenden Grundstücksüberlassungsvereinbarung geschlossen. Diese Teilflächen werden dem Zuschlagsbieter ebenfalls im Rahmen des Betreiber-Pachtvertrages zur Nutzung überlassen. Die Grundstücke befinden sich im westlichen Landkreis Ravensburg, in der Gemarkung Schmalegg. Der Betreiber-Pachtvertrag ist mit dem Landkreis Ravensburg unmittelbar nach Zuschlag abzuschließen. Demnach hat der Bewerber ab Zuschlag die Pachtkosten zutragen. Die Luftrettungsstation ist von dem Bewerber auf eigene Kosten unter Beantragung und Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen gemäß den Vorgaben in Ziffer 12.8.11 BB und Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der VU) bis spätestens zum Leistungsbeginn zu errichten. Der Betrieb eines Interimsstandortes ist nicht erforderlich.

Ravensburg, Germany

Contracting authorities1

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Award criteria0

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