Obergiesing-Fasanengarten einen Neubau für ca. 14 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit ca. 17 Bestandswohneinheiten zu errichten. Technische Ausrüstung gemäß Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2 und 3 Lph. 1 - 9, Anlagengruppe 8 Lph. 2, 3, 5, 8 und 9, HLS
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Key information
Overview
Die Münchner Wohnen Immobilien 3 GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 13617 mit 460 m² Grundfläche) in München, Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasanengarten einen Neubau für ca. 14 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit ca. 17 Bestandswohneinheiten zu errichten. Die umfangreichen Untersuchungen haben ergeben, dass eine Sanierung des Bestandes wegen maroder Bausubstanz nicht mehr möglich ist, sodass der Bestand abgebrochen wird.
München, 81541, München, Germany
Leistungsbild: § 55 HOAI: Technische Ausrüstung Anlagegruppe 1 (Abwasser-Wasser-Gasanlagen + Aussenanlagen) Anrechenbare Kosten gemäß Kostenrahmen 215.543,76 € Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) Anrechenbare Kosten gemäß Kostenrahmen 202.970,37 € Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlage) Anrechenbare Kosten gemäß Kostenrahmen 102.383,28 € Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Anrechenbare Kosten gemäß Kostenrahmen 17.961,98 € Mit Vertragsschluss werden zunächst die Stufe I mit den Leistungsphasen 1 -2 der Anlagengruppe 1, 2 und 3 beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen/Leistungsphasen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen nach Bedarf.
Die Münchner Wohnen Immobilien 3 GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 13617 mit 460 m² Grundfläche) in München, Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasanengarten einen Neubau für ca. 14 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit ca. 17 Bestandswohneinheiten zu errichten. Die umfangreichen Untersuchungen haben ergeben, dass eine Sanierung des Bestandes wegen maroder Bausubstanz nicht mehr möglich ist, sodass der Bestand abgebrochen wird.
München, 81541, München, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html Im Rahmen des Angebotes ist der unterzeichnete Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben. Bieterfragen sollen möglichst 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Bei Bedarf ist ein Verhandlungsgepräch vorgesehen. Sollten die Bieter im Anschluss des Präsentationsgespräches zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert werden, behält sich der Auftraggeber vor, das finale Angebot ausschließlich auf den Preis zu beschränken. In die finale Bewertung würden dann die bereits in der Erstangebotsphase abgeschlossene Bewertung der Leistungskonzepte und die finale Preisbewertung einfließen.