Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem
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Key information
Overview
Die Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH führt ein offenes Zulassungssystem in Form eines Open-House-Verfahrens zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem durch. Zugelassene Distributoren fungieren als Bindeglied zwischen dem von ZenDiS zusammengestellten openDesk-Portfolio und dem Endkundenvertriebsnetz. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen Paketkonfigurationen Softwarekomponenten zu Bundles und zeitlich begrenzten Subskriptionen zusammen, bauen ein Netz von IT-Partnern auf und vertreiben die Angebote über dieses Partnernetz. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB, der VgV oder der VOB/A. Es erfolgt keine vergleichende Auswahl, Wertung oder Reihung der Antragsteller. Jeder Antragsteller, der sämtliche bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zugelassen. Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt.
Das Zulassungssystem ist auf eine Tätigkeit im europäischen Markt ausgerichtet. Die zugelassenen Distributoren vertreiben die zum openDesk-Portfolio gehörenden Softwarekomponenten und die openDesk-Integrationsschicht über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Die Nutzungs- und Vertriebsrechte gelten nach Maßgabe des Distributor-Agreements grundsätzlich für alle Gebiete, in denen ZenDiS keine gesonderten exklusiven territorialen Lizenzvereinbarungen mit Dritten geschlossen hat. Ein einzelner körperlicher Erfüllungsort besteht aufgrund des digitalen und vertriebsbezogenen Gegenstands des Zulassungssystems nicht., anyw
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLMV2L#
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Zulassung von Unternehmen als Distributoren für das openDesk-Ökosystem im Rahmen eines offenen Zulassungssystems. openDesk ist eine quelloffene Office- und Kollaborationssuite. Die Suite bündelt in einer webbasierten Umgebung insbesondere Funktionen zur Dokumentenbearbeitung, zum Datei- und Wissensmanagement, für E-Mail, Kalender, Kontakte, Chat, Videokonferenzen, Projekt- und Aufgabenmanagement sowie Identitäts- und Zugriffsmanagement. Das openDesk-Portfolio setzt sich aus Softwarekomponenten verschiedener Komponentenhersteller und der openDesk-Integrationsschicht zusammen. ZenDiS verantwortet die Zusammensetzung, Weiterentwicklung und Paketierung des Portfolios und gibt Qualitäts-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards vor. Die zugelassenen Distributoren bilden die Vertriebsstufe zwischen ZenDiS beziehungsweise den Komponenten des openDesk-Portfolios und dem nachgelagerten Netz von IT-Partnern. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen Paketkonfigurationen Kombinationen einzelner Softwarekomponenten zu Bundles zusammen, gestalten daraus zeitlich begrenzte Subskriptionsangebote und vertreiben diese über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Der Distributor tritt nach dem vorgesehenen Vertriebsmodell nicht unmittelbar gegenüber Endkunden auf. Der Endkundenvertrieb sowie insbesondere Einrichtung, Integration, Betrieb und Support erfolgen durch die eingebundenen IT-Partner. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Das Distributor-Agreement regelt insbesondere die Zulassung zum openDesk-Ökosystem, Nutzungs- und Unterlizenzierungsrechte an den Softwarekomponenten und der openDesk-Integrationsschicht, den Zugang zu den openDesk-Repositories und Lizenzschlüsseln, die Nutzung der Bezeichnung "Official openDesk Distributor" sowie die Pflichten des Distributors bei der Ausgestaltung und dem Vertrieb der Bundles und Subskriptionen. Gegenstand der Zulassung ist der jeweilige Antragsteller als Vertriebspartner. Eine technische Prüfung oder Integration eines Softwareprodukts des Antragstellers findet nicht statt. Die Zulassung von Komponentenherstellern zum openDesk-Portfolio ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Das Verfahren ist als Open-House-Zulassungsverfahren ausgestaltet. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen den Antragstellern. Eine Wertung, Reihung oder Priorisierung geeigneter Antragsteller findet nicht statt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen Bedingungen zugelassen. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang. Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. ZenDiS gewährt keine Exklusivität, keinen Gebietsschutz und keinen Schutz vor Wettbewerb. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen oder sonstiger vergaberechtlicher Vorschriften. Die Bekanntmachung dient der transparenten, gleichbehandelnden und diskriminierungsfreien Öffnung des Zulassungssystems. Mit ihr wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Konzession vergeben. Die Zulassungsanträge werden für jeden Antragsteller getrennt geprüft. Die Prüfung erfolgt zunächst in formaler Hinsicht und anschließend inhaltlich ausschließlich nach dem Maßstab "Zulassungsvoraussetzungen erfüllt" oder "Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt". Das Zulassungsverfahren ist fortlaufend bis zum 31. Januar 2027 geöffnet. Zulassungsanträge können innerhalb dieses Zeitraums jederzeit nach Maßgabe der Verfahrensunterlagen eingereicht werden.
Das Zulassungssystem ist auf eine Tätigkeit im europäischen Markt ausgerichtet. Die zugelassenen Distributoren vertreiben die zum openDesk-Portfolio gehörenden Softwarekomponenten und die openDesk-Integrationsschicht über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Die Nutzungs- und Vertriebsrechte gelten nach Maßgabe des Distributor-Agreements grundsätzlich für alle Gebiete, in denen ZenDiS keine gesonderten exklusiven territorialen Lizenzvereinbarungen mit Dritten geschlossen hat. Ein einzelner körperlicher Erfüllungsort besteht aufgrund des digitalen und vertriebsbezogenen Gegenstands des Zulassungssystems nicht., anyw