Filmproduktionsversicherung und Maklerleistung für ARD Degeto Film u.a.

can-standardContract or concession award notice – standard regime00658788-20261S1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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Deadline727 days left29 Sept 2028, 22:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
29 Sept 2028, 22:00
CPV codes
66515000 - Damage or loss insurance services66518000 - Insurance brokerage and agency services
Status
Awarded
Notice type
can-standardContract or concession award notice – standard regime
Source
Estimated value
—
Publication date
23 Sept 2026, 22:00

Overview

Filmproduktionsversicherung und zugehörige Maklerleistung für ARD Degeto Film GmbH, BR, hr, MDR, RB, rbb, SR, SWR, WDR

vgl. Anlage 0 Die Degeto Film GmbH lässt seit dem Jahr 2014 ca. 80 Produktionen jährlich durch abhängige oder unabhängige Filmproduzenten für das Erste Deutsche Fernsehen (ARD) für den Haupt- und Vorabend herstellen. Dabei handelt es sich zu einem Großteil um teil- oder vollfinanzierte Auftragsproduktionen. Der Etat für diese teil- oder vollfinanzierten Auftragsproduktionen beträgt jährlich ca. 230.000.000 Euro Nettoherstellungskosten für den Vor- und Hauptabend der ARD (ca. 180.000.000 Euro vorrangig für Hauptabendprogramm/Einzelfilme, sowie ca. 50.000.000 Euro für das Vorabendprogramm). Durch die nicht mitzuversichernden Positionen (siehe auch Ziffer 4) ergibt sich ein Versicherungsvolumen (= Nettoherstellungskosten bereinigt) von jährlich ca. 200.000.000 EUR netto. Zusätzlich zum o.g. Etat werden momentan pro Jahr ca. 33.000.000 EUR Nettoherstellungskosten (unbereinigt) für zwei langlaufende tägliche Serien in der sog. Daytime versichert sowie ca. 12.000.000 EUR Nettoherstellungskosten jährlich für eine wöchentliche Serie im Hauptabend. Aufgrund der längerfristigen Vertragsbindungen für diese drei langlaufenden Serien kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage über das weitere Vorgehen der ARD und die dafür ggf. anfallenden Versicherungskosten getroffen werden. Die in den Nettoherstellungskosten enthaltenen Kosten für Gewinn und Rechte sowie die Versicherungsprämie selbst sollen nicht mitversichert werden. Ab dem 01.10.2026 sollen sowohl die Auftragsproduktionsvolumina der ARD Degeto GmbH sowie weiterer Landesrundfunkanstalten (BR, hr, MDR, RB, rbb, SR, SWR und WDR - nachfolgend LRAs genannt) versichert werden. Es sollen sowohl fiktionale als auch non fiktionale Formate (Unterhaltungssendungen, Dokumentationen etc) versichert werden. Die voraussichtlich jährlich zu versichernden Volumina für BR, hr, MDR, RB, rbb, SWR und WDR sowie zu 1.1. und 1.2 entnehmen Sie bitte beiliegender Anlage 9). Der SR konnte derzeit keine konkreten Angaben zum versichernden Volumen machen, hat aber seine Beteiligungs-Absicht erklärt. Die Volumen für 2024 für den SR können derzeit hilfsweise aus dem ARD-Produzentenbericht entnommen werden (nur Auftragsproduktionsvolumen) und können als Anhaltspunkt für die Ausschreibung dienen. Wichtig: Aufgrund der rechtlich noch nicht final geklärten Höhe für Rundfunkbeiträge für ARD und ZDF ist es möglich, dass die oben angegebenen Volumina nicht für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden können, sondern ggf. ab dem 2. Vertragsjahr leicht absinken. Hier ist eine genauere Prognose derzeit unmöglich. Mindestanforderungen an die Filmversicherungsleistung Es muss ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit vom 01.10.2026 bis maximal zum 30.09.2030 darstellbar sein, welcher sich aus folgenden Teilen zusammensetzt: — Personenausfallversicherung, — Filmmaterialversicherung, — Produktionsmehrkostenversicherung, — Requisitenversicherung, — Produktionskassenversicherung, — Apparateversicherung, — Medienhaftpflichtversicherung. Mindestanforderungen an die Maklerleistung Sofern von dem/den Versicherern Zahlungen in Verbindung mit den betreuten Versicherungsverträgen an den Makler geleistet werden, ist der Makler verpflichtet, diese Zahlungen dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und an den Kunden weiter zu leiten. Insbesondere gilt dies für Ausschüttungen in Verbindung mit Prämienvolumen, Kick-Back-Zahlungen, etc. 1. Maklerleistung Betreuung des Rahmenvertrages Filmversicherung (u. a. Anmelden der Produktionen beim Versicherer, Ausstellen von Deckungsnoten, Abwicklung von Schäden, Führen und zur Verfügung stellen der Vertragsstatistiken). 2. Sicherstellung von Erreichbarkeit und qualifizierter Betreuung und Kommunikation während der üblichen Geschäftszeiten 3. Das zuständige Team besteht aus mindestens 3 Versicherungskaufleuten, welche mindestens 3 Jahre kontinuierliche Arbeit mit Filmversicherung nachweisen können. 4. Die Betreuung muss in deutscher Sprache sein. Die betreuenden Mitarbeiter verfügen über verhandlungssicheres Deutsch. Versichert sind alle Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, Bearbeitung, Sendung oder Lagerung von Vorhaben, die der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Firmen selbst durchführen und/oder an andere Produktionsfirmen in Auftrag geben. Mit dem Angebot sind als Optionen für den Auftraggeber eine - Ersatzlösung für Bank-Bürgschaften (d.h. Vorauszahlungs-Ausfallversicherung) o Versicherungsschutz bis Rohschnittabnahme und o Versicherungsschutz bis Sendebandabgabe und eine - Terror- Versicherung zur gebündelten Filmversicherung Gefahren wie - Terrorakte + Attentate - Terrorandrohungen und Attentatsandrohungen - Pietätsbezogenen Produktionsstörungen sowie behördliche Veranstaltungsverbote nach einem Terrorakt und/oder Attentat. zwingend anzubieten. Als fakultative Angebotsposition wird eine Geschäftsreise- Versicherung (Dienstreiseunfall- Versicherung sowie Aus-landsreisekrankenversicherung plus Assistance) angefragt. Die Vereinbarungen und Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung gelten für alle Filmproduktionen der Versicherungsnehmer bzw. der beauftragten Produktionsfirmen (teil- oder vollfinanzierten Auftragsproduktionen), die ab 01.10.2026 angemeldet werden und deren Produktion noch innerhalb der Vertragslaufzeit beginnt. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einem der Ver-tragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate (bis zum 30.09.2030). Die jeweils ausgestellten Versicherungspolicen für die einzelnen angemeldeten Produktionen sind von der Rahmenvereinbarung unabhängige, rechtliche Verträge zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer (s. Versicherungsnehmer und Abrufbe-rechtigung). Der Rahmenvertrag verliert seine Wirkung, wenn der jährliche Höchstbetrag des Auftragsvolumens der zu versichernden Projekte in Höhe von 600.000.000€ (brutto) erreicht ist. Eine Abnahmeverpflichtung für diesen Höchstbetrag durch die Auftraggeber besteht nicht. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeber vertreten durch den Hessischen Rundfunk durchgeführt. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner sind die genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Gemeinschaftseinrichtungen, die als gleichberechtige Versicherte und einzelne Auftragsberechtigte in dieser Police zu berücksichtigen sind: - Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Rundfunkplatz 1, 80335 München - BR - Hessischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main - HR - Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Kantstraße 71-73, 04275 Leipzig - MDR - Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Diepenau 10, 28195 Bremen - RB - Rundfunk Berlin Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin und Marlene- Dietrich- Allee 20, 14482 Potsdam - RBB - Saarländischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken - SR - Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart, Hans- Bredow- Straße, 76530 Baden- Baden und Am Fort Gonsenheim 139, 55122 Mainz- SWR - Westdeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Appelhofplatz 1, 50667 Köln - WDR sowie - ARD Degeto Film GmbH, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main, handelnd als Kommissionär für Bayerischer Rundfunk Hessischer Rundfunk Mitteldeutscher Rundfunk Norddeutscher Rundfunk Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg Saarländischer Rundfunk Südwestrundfunk Westdeutscher Rundfunk sowie BR Media GmbH HR Werbung GmbH MDR Media GmbH Radio Bremen Media GmbH RBB Media GmbH SWR Media Services GmbH WDR Mediagroup GmbH Werbefunk Saar GmbH Norddeutscher Rundfunk (BGA Werbung) Wichtig: Jeder der o.g. Auftraggeber ist während der Vertragslaufzeit insbesondere für jede der Optionen/ Positionen einzeln und projektweise abrufberechtigt. Die Abwicklung jedes Versicherungsfalles erfolgt mit dem jeweils abrufenden Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu den Bedingungen der Leistungsbeschreibung. Mitversichert ist der jeweilige Auftragsproduzent, der für den jeweils abrufenden Auftraggeber gemäß Anmeldung tätig wird. Wichtig: Jeweiliger Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist der jeweils abrufende Auftraggeber, welcher projektweise Versicherungsschutz beantragt. Der Versicherungsschutz der Rahmenvereinbarung umfasst mindestens folgende einzelne Versicherungen und Höchstversicherungssummen: Rahmenvereinbarung - Maxima Unter diese Rahmenvereinbarung fallen sämtliche Produktionen, die produktionsweise mit folgenden Höchstversicherungssummen versichert sind: s. Tabelle Anlage 0 Mietsachschäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen durch Feuer, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden, Obhutschäden, Schlüsselschäden etc. gelten bis zur Deckungssum-me der Sachschäden mitversichert. Innerhalb der Sachschadendeckung: • € 500.000,-- für sonstige Mietsachschäden bei Dreharbeiten an Gebäuden / Räumen und beweglichen Sachen Im Versicherungsumfang müssen weiterhin enthalten sein: • Kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen der Produktionsbüros, • Überstrahlungsschäden • Überschneidungsschäden • der Regisseur bis zum Ende des Negativ- bzw. Feinschnitts • Entführungsklausel • Verwandtenklausel • Schwangerschaft • Kinderklausel • Versicherung von Tieren Mindestprämienverzicht Es gilt ein genereller Mindestprämienverzicht als vereinbart (zwingende Anforderung). Die Informationen zum Ablauf des Vergabeverfahrens in Anlage 0 sind zu beachten.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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