2. Münchner S-Bahn Vertrag (2. MSBV)
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahnverkehrs im Umfang von zunächst ca. 23,7 Millionen Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: • KBS 999.1 Freising / Schwaigerloh – Flughafen – Neufahrn – München-Laim – München Hbf. – München Ost (S1) • KBS 999.2 Altomünster / Petershausen – Dachau – München-Laim – München Hbf. – München Ost – Deisenhofen – Holzkirchen (S2) • KBS 999.3 Mammendorf – Maisach – München-Pasing – München Hbf. – München Ost – München Leuchtenbergring – Markt Schwaben – Erding (S3) • KBS 999.4 Geltendorf – Buchenau – München-Pasing – München Hbf. – München Ost (– München Leuchtenbergring – Zorneding) (S4) • KBS 999.5 (Weßling – Germering-Unterpfaffenhofen – München-Pasing – München Hbf. – München Ost – Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Aying – Kreuzstraße (S5) • KBS 999.6 Tutzing – Starnberg – München-Pasing – München Hbf. – München Ost – Mün-chen Leuchtenbergring – Zorneding – Grafing – Ebersberg – Wasserburg (S6) • KBS 999.7 Wolfratshausen – Höllriegelskreuth – München Donnersbergerbrücke – München Hbf. (S7) / – München-Pasing (S20) • KBS 999.8 Herrsching – Weßling – Germering-Unterpfaffenhofen – München-Pasing – München Hbf. – München Leuchtenbergring – Flughafen – Schwaigerloh (S8) Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2034, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, nach der Nachtpause bis zum Ablauf des 14.12.2041, dem letzten Betriebstag vor dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2041, vor der Nachtpause zu erbringen. Die Leistungszeit beträgt demnach 7 Jahre. Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 13.12.2042, 12.12.2043. oder 11.12.2044. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Bruttovertrag ausgestaltet. Der VDV enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Erfüllung von Verkehrsleistungen innerhalb der bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Schwaben und Niederbayern., München, Germany
Kommunikation: Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Einzelne Vergabeunterlagen werden erst mit dem Aufruf zu Angeboten zur Verfügung gestellt. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Rückfragen zu den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014), von EVU, die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen, sowie von Unternehmen oder Personen, die im Auftrag eines EVU tätig werden, gestellt werden. Das EVU bzw. das im Auftrag des EVU tätige Unternehmen/die im Auftrag des EVU tätige Person hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://subreportelvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Personalübergang: Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fahrzeuge: Dem künftig beauftragten Verkehrsunternehmen werden zur Erbringung der Verkehrsleistungen 90 Fahrzeuge über ein Leasingmodell zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Instandhaltung dieser Fahrzeuge wird durch die DB Regio AG in deren Werkstatteinrichtungen erfolgen. Die DB Regio AG wird während der Laufzeit des 2. MSBV auch die Halterschaft an diesen Fahrzeugen übernehmen. Sollte im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens ein anderes Verkehrsunternehmen als die DB Regio ausgewählt werden, muss dieses daher keine Kapazitäten (weder räumlich noch personell) für die Instandhaltung und die Halterschaft dieser Fahrzeuge vorhalten. Zur Umsetzung dieser Vorgehensweise ist vorgesehen, dass das ausgewählte Verkehrsunternehmen mit der DB Regio AG einen Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag („IHVV“) abschließt, auf dessen Grundlage die Instandhaltung der o.g. Fahrzeuge erfolgen wird. Darüber hinaus werden dem Verkehrsunternehmen während der Laufzeit des 2. MSBV voraussichtlich weitere Fahrzeuge zur Erbringung der Verkehrsleistungen über ein Leasingmodell zur Verfügung gestellt, die auf der Grundlage einer entsprechenden Option in dem zwischen der DB Regio AG und dem Fahrzeughersteller verein-barten Fahrzeugliefervertrag beschafft werden sollen. Auch diese Fahrzeuge sollen sich in der Halterschaft der DB Regio befinden und auf der Grundlage des IHVV von der DB Regio instandgehalten werden. Das Verkehrsunternehmen hat zudem in eigener Verantwortung mindestens 35 weitere Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 67,4 - 70 Metern Länge beizubringen und zur Erbringung der Verkehrsleistung einzusetzen. Für diese Fahrzeuge hat das Verkehrsunternehmen die Instandhaltung in eigener Verantwortung zu erbringen.
siehe Ziffer 2.1
München, Germany
Fortsetzung der Ausführungen zu Ziffer 5.1.9 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber folgende Unterlagen abzugeben: • den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2024; • eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2025, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie • eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tat-sächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben. ... Fortsetzung der Ausführungen zu Ziffer 5.1.9 Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 8 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und in-wieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 8 Mio. Zugkm pro Jahr , in denen die vorstehend genannten Fachkräfte während der letzten zehn Jahre mit einer Dauer von mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen. - Angabe der Anzahl der dem Bewerber zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Netz „2. MSBV“ zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags zur Verfügung stehenden Fahrzeuge gemäß den obenstehenden technischen Anforderungen; dabei ist darzustellen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bewerber während der gesamten Laufzeit des 2. MSBV über diese Fahrzeuge verfügen kann (Eigentum, Miete, Leasing o.ä.). - Für im Eigentum des Bewerbers stehende Fahrzeuge ist ein entsprechender Nach-weis hierüber vorzulegen. Für nicht im Eigentum des Bewerbers stehende Fahrzeuge sind verbindliche Unterlagen (z.B. Vertragsvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen Dritter) vorzulegen, aus denen sich die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und während der Laufzeit des 2. MSBV ergibt. - Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht über Fahrzeuge in der o.g. Anzahl, die die o.g. Anforderungen erfüllen, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, mit der der Bewerber verbindlich bestätigt, dass die benannten Fahrzeuge im Auftragsfall zur Betriebsaufnahme 12/2034 für den gesamten vorgesehenen Leistungszeitraum uneingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind in diesem Fall verbindliche Unterlagen (z.B. Vertragsvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen Dritter) vorzulegen, aus denen sich die gesicherte Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge zur Betriebsaufnahme 12/2034 ergibt. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG sowie gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tat-sächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die vorstehend genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D2 (vgl. Anlage D.2 zu diesem Verfahrensbrief) zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Teilnahmeantrag des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. ... Die Angabe "Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999; Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999" erfolgte rein aus technischen Gründen. Eine Vorgabe bezgl. Höchst- und Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist damit nicht verbunden. Der Auftraggeber wird stattdessen alle Bewerber, die ihre Eignung nach den hier aufgestellten Eignungskriterien nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe auffordern.