Ingenieurdienstleistungen für den Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof Dettingen u.T.
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Key information
Overview
Vergabe von Ingenieurdienstleistungen (Örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen) für den Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof in der Gemeinde Dettingen unter Teck
Esslingen, Germany
Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 17.11.2026 und 18.11.2026 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor! Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Wird der Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt, welches anhand der veröffentlichten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht, entfallen die Verhandlungstermine. Mitbewerber werden zuvor gemäß § 134 GWB hierüber informiert.
Die Gemeinde Dettingen unter Teck beabsichtigt die bauliche Realisierung eines Unterführungsbauwerkes für den Gehweg- und Radverkehr am Bahnhof (Geh- und Radwegeunterführung). Die erforderlichen Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung als auch der technischen Ausrüstung (soweit erforderlich) bis zur Leistungsphase 6 HOAI 2021 wurden von der Gemeinde bereits an ein Ingenieurbüro beauftragt, um die zur Stellung von Förderanträgen erforderlichen Grundlagen zu schaffen. Nunmehr sollen mit dieser europaweiten Ausschreibung die nachfolgenden Ingenieurdienstleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021 wie folgt beschafft werden: • Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nach LPh 8, Anlage 12, für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen nach § 41 Nr. 6 HOAI 2021 (Los 1) im folgenden Umfang: – Plausibilitätsprüfung der Absteckung – Überwachen der Ausführung der Bauleistungen – Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) – Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers – Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Ausführung mittels schriftlicher Kurzstellungnahme mit Beurteilung der Berechtigung des Nachtrages sowie jeweils einer Aussage zu den eingesetzten Geräten und den auf der Baustelle feststellbaren Zeitansätzen; die finale Prüfung der Nachträge -einschließlich Preisermittlung und Kalkulation- wird vom AG bearbeitet) – Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen – Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel – Dokumentation des Bauablaufs – Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße – Mitwirken bei behördlichen Abnahmen – Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen – Rechnungsprüfung – Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage – Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis zusätzlich: –wöchentliche Teilnahme an den regelmäßigen Baubesprechungen (wie jourfix) mit der Bauoberleitung (Jourfix-Protokolle werden von der Bauoberleitung erstellt). Nicht umfasst sind von der Beauftragung: – Kostenkontrolle – finale Prüfung von Nachträgen (siehe oben) – Erstellen eines Bauwerksbuchs – Erstellen von Bestandsplänen – Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme Diese Leistungen sind Gegenstand der Bauoberleitung, des Auftragnehmers der Bauleistung oder des AG und werden von diesen erbracht. Konkret sind die zu beschaffenden, vorgenannten Ingenieurdienstleistungen maßgeblich für die bauliche Umsetzung des nachfolgenden Gesamtbauwerkes „Geh- und Radwegeunterführung“ wie folgt: 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 4610 ü. Geh- u. Radweg 2. Straßenüberführung (SÜ) B 465 neu ü. Geh- u. Radweg 3. Straßenüberführung (SÜ) Wirtschaftsweg Gemeinde ü Geh- u. Radweg 4. Trogbauwerk (Grundwasserwanne) 5. Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 10,038 der Straßenanlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 26.02.2027 bis zur betriebsbereiten Fertigstellung des Rad- und Gehweges und Restarbeiten am 01.12.2028. Für die unmittelbaren Eingriffe in die Bahnanlagen wurden Sperrzeiten in der Zeit vom 20.08.2027 – 12.09.2027 und 08.12.2027/09.12.2027 beantragt. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind die Vorgaben der DB InfraGO AG gemäß der beigefügten Baudurchführungsvereinbarung strikt einzuhalten. So ist insbesondere dafür zu sorgen, dass bei den Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, Bauteile, Baugeräte, Gerüste und dergleichen in den freizuhaltenden Raum nicht hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. Der Baustellenbetrieb erfolgt zu den üblichen Tageszeiten und somit nicht als 24h-Betrieb. Es gilt eine maximale Arbeitszeit gemäß der AVV Baulärm, somit 07.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag (Werktage). Insofern ist mit Ausnahme von Notlagen kein regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Die Fertigstellung hat bis Dezember 2028 zu erfolgen. Die Bauausführung mit dem Bezug zu den Gleisarbeiten kann nur innerhalb der Bahnstreckensperrpause im August und September 2027 durchgeführt werden. Der Baubeginn hat deshalb bereits im Februar 2027 zu erfolgen, um die Einhaltung der Bahnsperrpause durch den Generalunternehmer sicherstellen zu können. Rodungsarbeiten und Vegetationsrückschnitt sind im Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 durchzuführen. Das Vorhaben wird bis zu 90% der Bausumme (Fördersatz 90%) über öffentliche Fördermittel gedeckt. Die Gemeinde wurde in die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LgVfG), dort zum Rad- und Fußverkehr (RuF) und in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „SuL“) des Bundesförderprogramms aufgenommen. Ebenso erfolgt eine Förderung des Bundes nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die maßgeblichen Förderbestimmungen als auch die Zuwendungsbescheide einschließlich ihrer Anlagen sind bei der Auftragsausführung vom Auftragnehmer zur Vermeidung von Förderschädlichkeiten zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung darauf hinzuwirken, dass die Schlussrechnungen aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben unverzüglich nach deren Eingang geprüft werden.
Esslingen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Gemeinde Dettingen unter Teck beabsichtigt die bauliche Realisierung eines Unterführungsbauwerkes für den Gehweg- und Radverkehr am Bahnhof (Geh- und Radwegeunterführung). Die erforderlichen Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung als auch der technischen Ausrüstung (soweit erforderlich) bis zur Leistungsphase 6 HOAI 2021 wurden von der Gemeinde bereits an ein Ingenieurbüro beauftragt, um die zur Stellung von Förderanträgen erforderlichen Grundlagen zu schaffen. Nunmehr sollen mit dieser europaweiten Ausschreibung die nachfolgenden Ingenieurdienstleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021 wie folgt beschafft werden: • SiGeKO-Leistungen gemäß AHO Heft Nr. 15, 2. Auflage März 2011 und § 3 Ziffer 3.1 und 3.2 SiGeKo-Vertrag (Los 2) Konkret sind die zu beschaffenden, vorgenannten Ingenieurdienstleistungen maßgeblich für die bauliche Umsetzung des nachfolgenden Gesamtbauwerkes „Geh- und Radwegeunterführung“ wie folgt: 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 4610 ü. Geh- u. Radweg 2. Straßenüberführung (SÜ) B 465 neu ü. Geh- u. Radweg 3. Straßenüberführung (SÜ) Wirtschaftsweg Gemeinde ü Geh- u. Radweg 4. Trogbauwerk (Grundwasserwanne) 5. Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 10,038 der Straßenanlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 26.02.2027 bis zur betriebsbereiten Fertigstellung des Rad- und Gehweges und Restarbeiten am 01.12.2028. Für die unmittelbaren Eingriffe in die Bahnanlagen wurden Sperrzeiten in der Zeit vom 20.08.2027 – 12.09.2027 und 08.12.2027/09.12.2027 beantragt. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind die Vorgaben der DB InfraGO AG gemäß der beigefügten Baudurchführungsvereinbarung strikt einzuhalten. So ist insbesondere dafür zu sorgen, dass bei den Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, Bauteile, Baugeräte, Gerüste und dergleichen in den freizuhaltenden Raum nicht hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. Der Baustellenbetrieb erfolgt zu den üblichen Tageszeiten und somit nicht als 24h-Betrieb. Es gilt eine maximale Arbeitszeit gemäß der AVV Baulärm, somit 07.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag (Werktage). Insofern ist mit Ausnahme von Notlagen kein regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Die Fertigstellung hat bis Dezember 2028 zu erfolgen. Die Bauausführung mit dem Bezug zu den Gleisarbeiten kann nur innerhalb der Bahnstreckensperrpause im August und September 2027 durchgeführt werden. Der Baubeginn hat deshalb bereits im Februar 2027 zu erfolgen, um die Einhaltung der Bahnsperrpause durch den Generalunternehmer sicherstellen zu können. Rodungsarbeiten und Vegetationsrückschnitt sind im Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 durchzuführen. Das Vorhaben wird bis zu 90% der Bausumme (Fördersatz 90%) über öffentliche Fördermittel gedeckt. Die Gemeinde wurde in die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LgVfG), dort zum Rad- und Fußverkehr (RuF) und in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „SuL“) des Bundesförderprogramms aufgenommen. Ebenso erfolgt eine Förderung des Bundes nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die maßgeblichen Förderbestimmungen als auch die Zuwendungsbescheide einschließlich ihrer Anlagen sind bei der Auftragsausführung vom Auftragnehmer zur Vermeidung von Förderschädlichkeiten zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung darauf hinzuwirken, dass die Schlussrechnungen aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben unverzüglich nach deren Eingang geprüft werden.
Esslingen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#