Planer- und Architektenleistungen Sanierung Atelierstr. 1 und 3
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Key information
Overview
Es werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: Architektur / Planung - § 34 HOAI 2021 - Los 1 Leistungsphase 1 - 9 Tragwerksplanung - § 51 HOAI 2021 - Los 2 Leistungsphase 1 - 6 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 -Los 3 Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) Leistungsphase 1 - 9 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 - Los 4 Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) Leistungsphase 1 - 9 Die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung der Atelierstraße 1 und 3 sind dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 zuzuordnen. Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt anhand der Objektliste der Anlage 10.2 HOAI 2021. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen. Es wird mit der Atelierstraße 1 begonnen und die Atelierstraße 3 wird im Nachgang umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Wiederholungsleistungen nach § 11 HOAI 2021 handelt. Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragt für die Atelierstraße 1. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer, über die Leistungsphasen 1-3 hinausgehender Leistungsphasen, besteht nicht. Ebenso kein Anspruch auf die weitere Beauftragung für die Atelierstraße 3. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung des Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster-Fachplanervertrag, der nach dem Zuschlag zu unterzeichnen ist.
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNDYRN1NEXA# Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.