Sportplatzbauarbeiten DIN 18035 und Ballfangzäune DIN 18320
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Key information
Overview
Herstellen ungebundene Tragschichten ca. 1.300 qm, wasserdurchlässige Asphalttragschicht ca. 1.250 qm, Kunststoffbelag Typ B ca. 1.250 qm, Drängraben ca. 210 m, Entwässerungsleitungen ca. 60m, Kastenrinnen 44 m, Betonkantenstein-Belagseinfassungen 144 m, Linierungen, 2 Kleinfeldtore, 2 Basketballkorbanlagen, Ballfangzaun H 5 m ca. 135 m.
Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3), indem er Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht. Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Sportplatzbauarbeiten und der Ballfanzaun werden abweichend vom Gebot der Fachlosvergabe aus technischen Gründen gemeinsam ausgeschrieben. Insbesondere liegen die Zaunpfosten und die Sportflächen- Einfassungen sowie die Revisionen zu den Dränagen unmittelbar nebeneinander, so dass die Arbeiten zur Herstellung der Fundamente für die Zaunpfosten und zur Herstellung des Einfassungsbereichs ineinander greifen müssen. Dies macht eine besonders enge Abstimmung der einzelnen Arbeiten erforderlich.