Erstabruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Lärmmonitoring
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Key information
Overview
Die Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbH (Auftraggeber) hat mit 9.9.2026 eine Rahmenvereinbarung betreffend Leistungen zur baubegleitenden Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der umweltrechtlichen Auflagen hinsichtlich Lärmeinwirkungen durch die Bautätigkeiten in den UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern abgeschlossen. Wie in den Ausschreibungsunterlagen des der Rahmenvereinbarung zugrundeliegenden Vergabeverfahrens angekündigt, werden mit Abschluss der Rahmenvereinbarung die erforderlichen Leistungen des Lärmmonitorings für ein Vertragsjahr abgerufen („Erstabruf“). Gegenständliche Bekanntgabe betrifft daher die Beauftragung (Zuschlagserteilung) für diesen Erstabruf auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.