TNW_FA_KJF der Diözese Regensburg e.V._Ersatzneubau HPZ Rottal-Inn in Eggenfelden
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Key information
Overview
Das 1983 erbaute Gebäude der KJF in Eggenfelden beherbergt das Heilpädagogische Zentrum Rottal-Inn mit den Einrichtungen der St. Ruppert Schule für Schüler mit geistiger Behinderung (Unterricht und Sportnutzung), einer heilpädagogischen Tagesstätte, einer schulvorbereitenden Einrichtung und einem integrativen Kindergarten. Das ursprüngliche Vorhaben, das bestehende Gebäude zu sanieren, wurde aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fallen gelassen. Man entschloss sich zu einem kompletten (Ersatz) Neubau. Das bestehende Gebäude muss komplett abgebrochen und anschließend der Baugrund für den Neubau hergerichtet werden. Der Anschluss an die öffentliche Erschließung wird erneuert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Es gibt eine bestehende Infrastruktur, welche für den Ersatzneubau herangezogen werden kann. In Auftrag gegeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung, Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 i.V.m. Anl. 11 HOAI 2021 inklusive der erforderlichen Verkehrswegebauarbeiten sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist. Für den Schulbetrieb während der Bauzeit werden voraussichtlich nach entsprechende Räume durch die Stadt Eggenfelden zur Verfügung gestellt werden. Nur für den hypothetischen Fall, dass dies nicht gelingen würde, ist die Errichtung eines Containerprovisoriums auf einem Ausgleich Grundstück angedacht. Hierzu wurden Teilplanungsleistungen auch im Bereich der Außenanlagen unter Umständen erforderlich werden. So dürften z.B. barrierefrei Zugänge, Parkplätze, Spielplatz und gegebenenfalls eine Einfriedung ein Thema sein. Letztendlich ist das zeitlich begrenzte Provisorium soweit aufzurüsten, dass ein geordneter Schul bzw. Tagesstätten betrieb gewährleistet ist. Die deshalb in diesem Zusammenhang erforderlichen "Teil" Planungsleistungen würden optional beauftragt (als Pauschale).
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYMPE2# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Bewerbungen / Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungs- / Angebotsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge oder Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Unterlagen/Formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bewerber/Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Formular "Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. Die Bewerbung selbst sowie das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber/Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber/Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.