Spüldienstleistungen Los 1: Mensa Leopoldstraße, Mensa Arcisstraße und Mensa Lothstraße Los 2: Mensa Martinsried, Mensa Pasing, StuBistroMensa Martinsried und StuBistroMensa Butenandstraße Los 3: Mensa Garching und Mensa Weihenstephan
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Key information
Overview
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Spüldienstleistungen in 9 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie. Ziel ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einem Unternehmen je Los. Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2028 - mit Option auf einseitige Verlängerung um 1 x 2 Jahre. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Initialen Laufzeit zugehen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Ausübung der Option.
Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.