Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 3-9, stufenweise Beauftragung
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Key information
Overview
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.------Die Klinikverbund Allgäu gGmbH plant die Errichtung des Neubaus „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“ am Standort Klinik Immenstadt.------Die Klinik Immenstadt ist ein Krankenhaus des Klinikverbunds Allgäu.------Am Standort Immenstadt besteht für den Klinikverbund Allgäu gGmbH ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der im Mai 2026 vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Prävention und Pflege beschlossenen Planbettenerhöhung auf 230 Betten und zur Schaffung aktuell fehlender Nebenräume. Das Bauvorhaben erhält die Bezeichnung „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“. ------Der Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 3.921 m² gemäß Zielplanung umfasst vier Geschosse mit: - UG: Technik, Umkleiden - EG: Arztdiensträume, U+B-Räume, Seelsorge, Soziale Dienste, Raum der Stille - 1.OG: Highcare-Bettenstation - 2.OG: Arztdiensträume, Verwaltung, Besprechungsräume, Archiv - 3.OG: Pflegestation, Wahlleistung Auf der Dachfläche sind Flächen für eine Technikzentrale (z.B. Lüftungszentrale) und PV-Anlage vorgesehen. ------Für die Baufeldfreimachung sind zudem Rückbauarbeiten, Spartenanpassungen und Kanalverlegungen im Bereich des Baufeldes bzw. des angrenzenden Bürgersteiges erforderlich. Der Bauherr holt derzeit aktuelle Spartenpläne ein. ------Die Umsetzung zur Baufeldfreimachung, Rückbau der Kapelle, Errichtung des Neubaus, Umbau im Bestand und Herstellung der erforderlichen Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Es ist eine Verlegung des Sauerstofftanks notwendig; als neuer Standort wird der nördliche Grundstücksbereich vor der Zufahrt zum GZI-Parkplatz favorisiert. ------Die Aushubsohle wird unterhalb des mittleren Grundwasserstandes liegen; somit werden nach bisherigen Erkenntnissen Spundwände für die Baugrube erforderlich, die in die Seetonschichten einbinden. ------Für die weiteren Planungsschritte der Tragwerksplanung wird zeitnah ein Baugrundgutachter beauftragt. ------Zusätzlich zum Neubau ist ein Umbau im Bestand in Form einer Erweiterung der Zentralen Notaufnahme (Schaffung Überwachungsplätze, bisher: Umkleiden) im Untergeschoss vorgesehen (s. Plananlage). Während der Bauausführung muss eine Zufahrt zur Zentralen Notaufnahme uneingeschränkt möglich sein. -----Das beiliegende Raum- und Funktionsprogramm wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Prävention und Pflege freigegeben. Bei dem Projekt werden Fördermittel gemäß Art. 11 BayKrG beantragt. Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Terminschiene, vergaberechtliche Vorgaben, Anforderungen an Förderantragsunterlagen) sind bei der Projektabwicklung zwingend einzuhalten.------ Die im Juni 2026 für die Förderantragserstellung beauftragten Fachdisziplinen gelten als vorbefasste Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen. Die Bauausführung des Neubaus ist von Q3/2028 bis Q4/2030 vorgesehen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
*---- a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).---- b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. ---- c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. ---- d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. ---- e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: -- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,-- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, -- der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, -- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. ---- f) In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) sind Bieterfragen ausschließlich elektronisch bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsphase über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen.---- g) Die Bindefrist an das Angebot beträgt 90 Tage ab Angebotssubmission.