Stiftung Schloss Marienburg: Vergabe von Restaurierungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Masterplans MB2030
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Key information
Overview
Das Projekt "Marienburg 2030" startete im Jahr 2020 mit dem Ziel, Schloss Marienburg als öffentliches Museum zu nutzen. Ausgangspunkt war der Übergang der geschichtsträchtigen Immobilie und des historischen Inventars aus dem Privatbesitz des Hauses Hannover in die Stiftung Schloss Marienburg. Damit verbunden ist die Verpflichtung, das kulturelle Erbe dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, es wissenschaftlich zu erschließen und denkmalgerecht zu erhalten. Mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erfolgte die Erfassung des umfangreichen Kulturguts und die notwendigen kuratorischen sowie restauratorischen Grundstrukturen für den zukünftigen Museumsbetrieb. Nach dem positiven Ergebnis dieser Vorstudie startete im Jahr 2022 die interdisziplinäre Ausarbeitung eines detaillierten Masterplans. Das Herzstück dieses Museumskonzepts bildet ein abwechslungsreicher und informativer Rundgang durch die historischen Schlossräume. Für die Umsetzung dieses Konzepts stellt der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) und das Land Niedersachsen Mittel für die Restaurierung der zukünftigen Exponate zur Verfügung. Hierdurch ist es der Stiftung Schloss Marienburg möglich, Konservierungs- und Restaurierungsleistungen für die ersten 45 zukünftigen Ausstellungsstücke aufgeteilt in 17 Lose auszuschreiben.(siehe Anlage 1 Lose 01-17 der Vergabeunterlagen). Im Rahmen der Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Kulturgütern sollen nunmehr die Restaurierungsleistungen vergeben werden. Gegenstand der Leistung sind insbesondere konservatorische Sicherung und ggf. erforderliche restauratorische Maßnahmen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMPGZ# Jedes Unternehmen, das ein Angebot abgeben will, muss während der Frist für die Abgabe der Erstangebote (2. Stufe) eine Objektbegutachtung durchführen. Sofern ein Angebot für mehrere Lose abgegeben wird, kann eine gemeinsame Begutachtung durchgeführt werden. Erstangebote, denen keine Objektbegutachtung vorausgegangen ist, werden nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Besichtigung ist mit dem Erstangebot ein unterzeichnetes Protokoll einzureichen, das im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt wird. Termine für die Begutachtung werden im Rahmen der Angebotsphase abgestimmt. Im Rahmen der Begutachtung auftretende Fragen sind ausschließlich im Nachgang über die Vergabeplattform zu stellen. Sie werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form an alle Bieter beantwortet. Siehe hierzu auch Teil A, Abschnitt 17 der Vergabeunterlagen.