Ferienbetreuung an den Grundschulen in Salzgitter gem. GaFöG
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Key information
Overview
Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zum 01.08.2026 in Kraft. Die gesetzliche Verankerung im Rechtssystem findet sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im § 24 (4) wieder. Der neue § 24 (4) des SGB VIII definiert einen Förder- und Betreuungsanspruch von bis zu 8 Stunden täglich an Werktagen (hier: Montag bis Freitag) während der Schul- und Ferienzeiten. Die Einführung erfolgt stufenweise ab dem ersten Schuljahr und soll bis 2029/30 auf alle vier Jahrgänge der Grundschule ausgeweitet sein.
#Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDDYDTNQ85N# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.